München, 6.10.2001, Bündnis 90/Die
Grünen Landesarbeitskreis Frieden + Europa + Eine Welt (LAK FEE)
Auf einer extrem
schlecht besuchten LAK-Sitzung habe wir folgenden im Anhang befindlichen
Resolutionsentwurf verfasst, den ihr unterzeichnen könnt. Er soll
in die LDK, BDK eingespeist und an interessierte weitergegeben werden.Da
im Augenblick alles durch die Ereignisse überholt wird, ist die jeweilige
Aussagekraft natürlich immer schon überholt, wenn wieder eine
Bombe fliegt. Über ein Lebenszeichen aus dem potentiellen LAK-kreis
würden wir uns natürlich auch freuen.
ErstunterzeichnerInnen:
„TERROR IST KEIN KRIEG – ANTWORTEN
DURCH RECHT UND POLITIK“
Die Angriffe auf das World Trade Centre und das Pentagon
sind terroristische Gewaltakte und kein „Krieg gegen Amerika“ – oder die
zivile Welt. Damit ist dies kein Bündnisfall für die NATO (nach
Art..5 des NATOstatuts). Die Anschläge müssen juristisch verfolgt
werden. Auch nach den Terrorakten von Carlos ging man nicht
militärisch vor, sondern polizeilich und stellte ihn schlußendlich
vor ein Gericht..
Die Beweislage und die Täterschaft Usama
Bin Ladens müssen eindeutig geklärt und öffentlich vor der
UNO zur Prüfung vorgelegt werden – nicht vor der NATO. Der Rat kann
dann ein Mandat für eine internationale Polizeitruppe zur Ergreifung
der Leute erteilen und ein Gericht (vgl. Jugoslawientribunal, Ruanda)
für die Verfahren gegen die mutmaßlichen Täter und Hintermänner
einrichten. Die Beweislage darf nicht als Staatsgeheimnis und Verschlusssache
behandelt werden – wie zur Zeit..
Zur Ahndung terroristischer Gewalttaten in der Zukunft
muss die Ratifizierung des Internationalen Strafgerichtshofes dringend
vorangetrieben werden – insbesondere muss auch Amerika seine Blockadepolitik
diesbezüglich einstellen.
Bis zur Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes,
kann nur eine strafrechtliche Anklage vor einem Gericht in New York das
derzeit probate Mittel sein, damit auf rechtlicher Grundlage die Auslieferung
Bin Ladens und/oder eventuell anderer Täter weiterbetrieben werden
kann. Darauf muss sich der politische Druck beziehen. Die Einforderung
internationaler Solidarität gegen Terrorismus ist sehr wichtig,
darf aber nicht so weit gehen, diktatoriale Regime ( z.B. in Südostasien)
und schwere Menschenrechtsverletzungen (z.B. in Tschetschenien, Nepal,
Israel/Palästina) im Windschatten zu sanktionieren.
In der UNO muss eine Terrorismusdefinition vereinbart
werden, auf Grund derer alle rechtlichen Folgen bzgl. Sanktionen und politischen
Maßnahmen zur Ächtung und präventiven Verfolgung des internationalen
Terrorismus festgelegt werden können.
Parallel dazu muß die Globalisierungsdebatte
verstärkt unter der Maxime nachhaltiger Entwicklung und global governance
auf allen Ebenen geführt werden, damit strikte Regulationsmechanismen
gegen Ausbeutung, Unterdrückung und Deregulierung entwickelt und vorangetrieben
werden können - zur Beseitigung internationaler Konfliktpotentiale
im Sinne der EINEN WELT.
Die Terrorismusverfolgung in Deutschland muss sich
vor Panikmache und Freiheitsbeschneidung im Inneren durch eine Einschränkung
von Bürgerrechte hüten. Sie muss vor allem effektive Gefahrenpotentiale
reduzieren (z.B. Atomkraftwerksstillegung, Produktionsstop von Massenvernichtungswaffen)
und Dialog und Toleranz, Vielfalt und Gleichberechtigung fördern in
einem Klima des gegenseitigen Vertrauens.
Die internationale Gemeinschaft muss die Entwicklung
demokratischer Perspektiven und die Wahrung von Menschenrechten (Frauenrechten)
in Afghanistan und in der Region fördern z.B. durch die Einrichtung
eines internationales Forum unter öffentlicher Beobachtung und mit
ausdrücklicher Unterstützung der UNO. Eine Aufrüstung von
Regimegegnern spielt nur neuen Clanauseinandersetzungen in einem von jahrzehntelangem
Krieg gebeutelten Land zu.
Die Vereinigten Staaten müssen dazu bewegt werden,
sich für eine Gründung eines Palästinenserstaates zu verwenden
unter Auflösung der israelischen Siedlungen auf Palästinensergebiet.
Siehe auch
Beitrag von Martin Ottensmann zun den Beschlüssen
vom Länderrat am gleichen Wochenende :