Endlich ein neues Landesgleichstellungsgesetz


Sehr geehrte Damen,
liebe Frauen,

fast zwanzig Jahre ist es her, daß Feministinnen den faktischen Ausschluß von Frauen von höheren Funktionen im öffentlichen Dienst beklag-ten. Vor 15 Jahren erarbeitete die erste GRÜNE Bundestagsfraktion den ersten Entwurf für ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz. Vor zehn Jahren trat das bundesweit erste Frauenförderungsge-setz in Nordrhein-West-falen (FFG) in Kraft.

Ein Jahr später wählten vor allem Frauen eine erste GRÜNE Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen. Deren erste Gesetzgebungsinitiative war ein Gesetzentwurf für ein Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz; er wurde von der absoluten Mehrheit der SPD-Fraktion abgelehnt. Manche SPD-Männer hielten schon das FFG für zu weitgehend.

Das Frauenförderungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst. Themen aus dem femi-nistischen Diskurs der neunziger Jahre fehlen. Die Diskussion um öffentliche Auftragsvergabe spiegelt sich genauso wenig im FFG wie die Frage sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Heute würde niemand mehr ein solches Gesetz schreiben; zu eindeutig sind die Erfahrungen mit einer weichen Quote als allei-nigem Mittel der Frauenförderung: sie läßt einerseits zu viele Schlupflöcher, andererseits wird sie von Ge-richten immer wieder ange-griffen. Modernere Gleichstellungsgesetze las-sen mehr Raum für spezielle Regelungen ver-schiedener Behörden, bieten aber durch ver-bindliche Frauenförder-pläne wesentlich weni-ger Schlupflöcher für no-torische Männerklün-gelei.

Bei den Koalitionsverhandlungen 1995 hat auch die SPD zugegeben, daß das FFG drin-gend re-formbedürftig ist. Die Eckpunkte, die damals zwischen SPD und GRÜNEN vereinbart wurden, sind überwiegend - aber nicht in ausrei-chendem Maße - im nun endlich vorliegenden Gesetzentwurf für ein Landesgleichstellungsgesetz enthalten. Unsere Veranstaltung soll des-sen kritischer Würdigung und Ihren Verbesse-rungswünschen dienen. Wich-tiger Schwerpunkt wird der kommunale Be-reich sein.

Zwei Gesichtspunkte sollen sich als roter Fa-den durch den Nachmittag ziehen: die Möglichkeiten, Behördenhandeln für die Bürgerinnen zu verbessern, sowie Fragen der Personalpolitik im öffentlichen Dienst. Wir fangen mit Positivem an. Schließlich gibt es schon Beispiele gelingen-der Gleichstellungsarbeit - dort, wo den Gleichstellungsbeauftragten politische Unterstützung zuteil wurde. Dann folgen die Gefahren. Schließlich darf die Gleichberechtigung in Nordrhein-Westfalen nicht von fra-gi-len politi-schen Mehrheiten abhängig gemacht werden.

Gleichstellungsarbeit braucht gesetzliche Garantien. Diese Veranstaltung soll auch beschreiben, wo es dem Entwurf für das Landesgleichstellungsgesetz an verbindlichen Vorschriften mangelt. Um unseren und Ihren Protest öffentlich zu machen, liegt die-ser Einladung eine Postkarte bei, mit der Sie sich anmelden können (möglichst bis zum 6. August 99) oder auch (anonymi-siert) zur Veranstaltung mitbrin-gen können. Sie können dem Landtagspräsi-denten mit-teilen, wo Ihrer Meinung nach der Entwurf für das Landesgleichstellungsgesetz verbes-sert wer-den muß. Mit öffentlicher Reso-nanz lassen sich Fraueninteressen im Landtag noch einmal so gut vertreten.

Infos zur Veranstaltung am 12.08.1999


Ihre
Marianne Hürten, MdL
frauenpolitische Sprecherin
der GRÜNEN Landtagsfraktion