BasisGrün - Linke Grüne in Bayern
Berlin 9.11.2001,AA und Bundesgerierung Dokumentation Original-Text

Kommentar:  Dümmer gehts nicht. Allgemeine Phrasen, Kapitulation der zivilen Außenpolitik.
Es werden keine klareren Kriegsziele genannt, keine anderen Auswege geprüft.
Das kann kein  Außenminister oder Staatssekretär mit Grüner Unterstützung zeichnen!
Matrin Ottensmann, ein Mensch der sich die Grüne Partei besser ohne Herrn Fischer vorstellen kann
Links: gut für uns

Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 9.11.2001 
Fragen und Argumente zum deutschen Beitrag in der internationalen Koalition gegen den Terrorismus

1. Mit welcher Bedrohung ist die Staatengemeinschaft konfrontiert?
 Die Terroranschläge des 11. September richten sich nicht nur gegen die USA, sondern gegen die gesamte internationale Staatengemeinschaft. Auch wenn es bisher in Deutschland nicht zu Anschlägen gekommen ist, bedroht diese neue Form des Terrorismus auch unsere Sicherheit, unsere Lebensweise und die Werte, auf die sich unsere politische Kultur gründet. Die Terrori-sten zielen auf eine Destabilisierung der Nahostregion mit unabsehbaren Konsequenzen. Sie haben öffentlich weitere Anschläge angekündigt. Es ist bekannt, dass es Versuche der Terrroristen gab, sich Zugang zu Massenvernichtungswaffen zu verschaffen. Damit ist eine weitere Steigerung künftiger Anschläge nicht auszuschliessen. Der Kampf gegen den internatio-nalen Terrorismus ist daher keine nationale Ange-legenheit der USA, sondern eine gemeinsame Aufgabe angesichts einer neuen totalitären Bedrohung. Neben den USA und Israel zählt die Terrororganisation um Bin Laden auch gemäßigte islamische Staaten und die Vereinten Nationen zu ihren Hauptgegnern. 

2. Mit welchen Mitteln kann dieser Bedrohung begegnet werden?
Die Bekämpfung dieser neuen Bedrohung erfordert einen umfassenden Ansatz. Der Einsatz militärischer Mittel ist notwendig, er ist aber nur ein Teil des Konzepts im Kampf gegen den Ter-rorismus. Sie sind die unverzichtbare Ergänzung umfassender politisch-diplomatischer, wirt-schaftlicher und humanitärer Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Flüchtlingshilfe und ein ausgewogenes Konzept für eine Friedensordnung in Afghanistan. Weitere Elemente sind der Versuch einer Beilegung des Nahostkonflikts, ein intensiver Dialog mit dem Islam sowie außen – und entwicklungspolitische Ansätze, die darauf zielen, das Entstehen rechtsfreier Räume zu verhindern.
Unsere politischen Anstrengungen konzentrieren sich auf ein Konzept für eine politische Ord-nung Afghanistans, die alle Bevölkerungsgruppen einbezieht und die Zustimmung der Nach-barländer findet. Eine Lösung muss von den Afghanen selbst umgesetzt werden, da von außen übergestülpte Konzepte Widerstand im Land provozieren würden. Erstes Ziel sollte die Einbe-rufung eines vom König vorgeschlagenen „Obersten Rates“ sein. Dieser sollte sich auf einen Friedensplan und dessen Implementierung einigen. Der „Oberste Rat“ sollte auch die Voraus-setzungen für effektive humanitäre Hilfe und Wirtschaftsaufbau schaffe und durch eine „Loya Jirga“ (Große Ratsversammlung) legitimiert werden. Durch ihn sollte eine Verfassung ausgear-beitet und eine Übergangsregierung gebildet werden.

3.  Wie kann eine humanitäre Katastrophe verhindert werden?
Die humanitäre Notlage in Afghanistan ist eine Folge der menschenverachtenden Politik der Taliban. Schon vor dem 11.09. gab es eine ständige Hungersnot mit potentiell 5,3 Millionen Betroffenen (Angabe des World Food Program, WFP), sowie ca. 3,5 Millionen Flüchtlingen in Pakistan und Iran. Wir müssen deshalb gegen die Taliban-Diktatur vorgehen, um eine huma-nitäre Katastrophe zu verhindern und dem Land eine Friedensperspektive zu eröffnen. Das Ta-liban-Regime, nicht die Luftangriffe, hindert die Hilfsorganisationen am Zugang zu den hilfsbe-dürftigen Menschen in Afghanistan. In vielen Regionen des Landes wurde und wird Hunger als Waffe eingesetzt. Die Arbeit internationaler Hilfsorganisationen wird systematisch behindert.
Dennoch tut die internationale Gemeinschaft alles, um die Menschen vor dem Wintereinbruch mit dem Nötigsten zu versorgen. Das World Food Program ist nach Angaben vom 9.11. zuver-sichtlich, den Monatsbedarf von 52.000 Tonnen rechtzeitig zu beschaffen und zu verteilen. Priorität hat die Versorgung von ca. 500.000 Menschen im Norden und Nordwesten Afghani-stans. Deutschland hat sich als Vorsitz der humanitären Afghanistan Support Group seit dem 11.09. besonders für eine massive humanitäre Großaktion eingesetzt. Bislang hat die Bundes-regierung 72 Mio. DM an zusätzlicher humanitärer Hilfe zur Verfügung gestellt, u.a. unterstüt-zen wir die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten nach Afghanistan (Übergang des Grenz-flusses Pjandsch, Flugdienst des WFP) sowie die Errichtung und Ausstattung von Flüchtlings-lagern in Pakistan und an der Grenze mit Iran.

4.  Warum werden militärische Mittel eingesetzt?
Dem Anschlag des 11. September gingen seit 1993 eine Reihe mörderischer Anschläge gegen amerikanische Einrichtungen voraus (World Trade Center 1993, Versuch gleichzeiti-ger Entführung und Sprengung amerikanischer Flugzeuge über dem Pazifik 1995, Anschläge auf US-Botschaften Nairobi und Daressalam 1998). Alle Spuren dieser Anschläge wei-sen in eine Richtung: zu der Terrororganisation Al Quaida Osama Bin Ladens. Die USA un-ternahmen große Anstrengungen, diesen Anschlägen mit zivilen, d.h. polizeilichen Mitteln zu begegnen. Ein Teil der Täter ist verurteilt worden und sitzt hinter Gittern. Die terroristischen Strukturen aber konnten so nicht zerschlagen, weitere Anschläge nicht abgeschreckt, und die Katastrophe des 11. September nicht verhindert werden. 
Dieses internationale Terrornetzwerk hat eine neue Qualität, die mit den bekannten terroristischen Strukturen der 70er und 80er Jahre kaum vergleichbar sind. Al Quaida und Taliban sind in Afghanistan eine symbiotische Beziehung eingegangen. Wer gegen das Netzwerk wirksam vorgehen will, muss auch die Talibanführung bekämpfen. Die Taliban bieten Bin Laden und seiner Al Quaida Schutz vor Verfolgung und Ausbildungsmöglichkeiten für Mudjahedin. Im Gegenzug unterstützt Bin Laden die Taliban finanziell und militärisch. 
Die Taliban profitieren bislang, trotz des außenpolitischen und militärischen Drucks der USA und der Antiterror-Koalition, vor allem finanziell und militärisch vom Aufenthalt Bin Ladens in Afghanistan. Die Ausbildungslager Bin Ladens sind Teil der militärischen Infrastruktur der Taliban. Die Einheiten der ausländischen Mudjahedin, darunter besonders die arabischer Herkunft, gelten als besonders kampfbereit und grausam. Sie werden an verschiedenen „Brennpunkten“, zur Zeit besonders in Mazar e-Sharif, eingesetzt.

5. Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht der militärische Einsatz?
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat einstimmig die Resolutionen 1368 und 1373 angenommen, die die Terrorakte als Bedrohung des Welt-friedens und der internationalen Sicher-heit klassifizieren und die USA in Aus-übung ihres Selbstverteidigungsrechtes nach Art. 51 der VN-Charta zu militäri-schen Aktionen ermächtigen. Die Resolution 1373 stellt ausdrücklich fest, dass alle Staaten verpflichtet sind, diejenigen, die terroristische Akte finanzieren, planen, begünstigen oder begehen, daran zu hindern. Dies bezieht sich sowohl auf Bin Laden und seine Terrororganisation Al Quaida als auch auf die Taliban-Regierung in Afghanistan, die Bin Laden Unterstützung und Unter-schlupf gewährt.
 Die NATO hat einstimmig festgestellt, dass sie die Terroranschläge vom 11. September als Handlungen im Sinne des Artikels 5 des NATO-Vertrages ansieht. Darin heißt es, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere Verbündete als Angriff gegen alle angesehen wird. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 19. September diese Verpflichtungen bekräftigt. Die deutschen Streitkräfte handeln dabei in Wahrnehmung des Rechts zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung im Sinne des Artikel 24 Abs. 2 des Grundgesetzes.

6. Könnte Deutschland die Bündnissolidarität verweigern?
Der Artikel 5 des NATO-Vertrages setzt für die Bündnispartner keinen Automatismus in Gang. Die Staaten können selbstständig über Art und Umfang ihres militärischen Beistands entscheiden. Verweigert sich aber die Bundesrepublik der jetzt anstehenden Entscheidung, würde sie sich im Kreise der Partner isolieren, und die europäische Integration schwer belasten. Das schließt die reale Gefahr einer Renationalisierung der europäischen Politik mit ein.
Die Alternative zu einer Beteiligung wäre ein deutscher Alleingang, der der entscheidenden Lehre aus unserer Vergangenheit zuwiderläuft: multilaterale Einbindung statt Renationalisie-rung. Ein solcher neuer deutscher „Sonderweg“ – wie auch immer begründet - würde bei unse-ren Partnern und Nachbarn auf Unverständnis und Mißtrauen stoßen. 

7. Wie sieht der deutsche Beitrag aus? 
Der Antrag der Bundesregierung zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte, über den am 15. November der Deutsche Bundestag abstimmen wird, ist kein Blankoscheck. Im konkreten Fall geht es weder um die Beteiligung an Luftangriffen noch um die Bereitstellung von Bodenkampftruppen. Vorgesehen sind ABC-Abwehrkräfte, eine Einheit zur Evakuierung von Verletzten, Spezialkräfte, Lufttransportkräfte und Seestreitkräfte zur Kontrolle des Schiffsverkehrs und zum Schutz von Schiffen. Das Mandat ist zeitlich begrenzt. Deutsche Kräfte werden sich an etwaigen Einsätzen gegen den internationalen Terrorismus in anderen Staaten als Afghanistan nur mit Zustimmung der jeweiligen Regierung beteiligen. 
Die Abwägung der Risiken bleibt trotzdem bei jedem Militäreinsatz außerordentlich schwierig und es gibt darauf derzeit keine endgültige Antwort. Aber auch bei den Einsätzen im Kosovo und in Mazedonien ist es trotz vieler anfänglicher Zweifel und verständlicher Sorgen gelungen, die Region zu stabilisieren, den Menschen zu helfen und politische Lösungen zu ermöglichen - und Milosevic steht heute in Den Haag vor dem Internationalen Gerichtshof.



DEUTSCHE STREITKRÄFTE IM KAMPF GEGEN DEN TERRORISMUS
Informationen zum Antrag der Bundesregierung vom 7. November 2001
(9.11.01)
Bei den Terroranschlägen am 11. September 2001 in New York und Washington sind Tausende Menschen ums Leben gekommen. Terroristen entführten insgesamt vier Flugzeuge und benutzten diese als „riesige Bomben“. Zwei Hauptgebäude des "World Trade Center" wurden zerstört, das Pentagon stark beschädigt. Die vierte Maschine stürzte bei Pittsburgh ab. 
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Anschläge als Bedrohung für internationalen Frieden und Sicherheit bewertet. Seine Resolution 1368 (2001) unterstreicht das Recht auf Selbstverteidigung und erklärt die Notwendigkeit, alle erforderlichen Schritte gegen die Bedrohung zu unternehmen. 
Zur gleichen Zeit hat der NATO-Rat beschlossen, dass die Terrorangriffe als Angriffe auf alle Bündnispartner im Sinne des Art. 5 des Nordatlantikvertrages zu betrachten seien. Bedingung: Die Angriffe müssen von außen gegen die USA gerichtet sein. Das haben die Vereinigten Staaten am 2. Oktober 2001 dargelegt. Damit ist der Bündnisfall eingetreten und auch die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, im Rahmen der kollektiven Selbstverteidigung zu Maßnahmen der Bündnispartner gegen den Terrorismus beizutragen.
Operation ENDURING FREEDOM
Das Regime der Taliban in Afghanistan beherbergt seit Jahren Führer und Ausbilder von Terroristen, die weltweit agieren und zu denen die Täter von New York und Washington vom 11. September 2001 gehörten. Auch nach den Anschlägen gegen die USA stellt sich das Regime in Kabul schützend vor diese Strukturen, die zusammenfassend als "Al Qaida" bezeichnet werden. Sprecher der Al Qaida haben öffentlich weitere Angriffe auf die USA angekündigt und andere dazu aufgerufen. Das Taliban-Regime macht sich mit der Beherbergung und dem Schutz für eine solche Gruppierung, die in ihrer menschenverachtenden Gesinnung eine spätestens jetzt offenbar gewordene Bedrohung aller Völker darstellt, zum Mittäter geschehener und möglicher weiterer Terrorangriffe.
Die Operation ENDURING FREEDOM hat zum Ziel, die Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor Gericht zu stellen sowie Dritte dauerhaft von der Unterstützung terroristischer Aktivitäten abzuhalten. Deutsche bewaffnete Streitkräfte sollen dazu bereitgestellt werden. Diese Operation hat am 7. Oktober 2001 begonnen. 
Beistandserklärung durch Bundesregierung und Bundestag 
Die Terroranschläge vom 11. September 2001 sind Angriffe auf die Prinzipien der offenen Gesellschaft, auf Demokratie und Freiheit. Deshalb haben Bundesregierung und Bundestag den Vereinigten Staaten ihre Solidarität ausgesprochen. Wir beteiligen uns damit an einer Koalition aus zahlreichen Staaten der Welt, die dem Aufruf des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gefolgt sind. Dazu gehört auch die grundsätzliche Bereitstellung militärischer Fähigkeiten. Die Beistandserklärung hat der Deutsche Bundestag am 19. September 2001 in einem Beschluss bekräftigt. 
Ob die Bundesrepublik im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM bereitstellt, das entscheidet der Bundestag voraussichtlich am 16. November 2001. Konkret geht es um die Bereitstellung von maximal 3900 Soldaten sowie deren Ausrüstung. Dabei handelt es sich um 
  • ca. 800 Soldaten ABC-Abwehrkräfte. Gerät ist der Spürpanzer Fuchs, der A- und C-Kontaminationen aufspüren kann. B-Kampfstoffe müssen im Labor untersucht werden;
  • ca. 250 Soldaten der Sanitätskräfte sowie das „fliegende Krankenhaus“ Airbus A310MedEvac, das bis zu 56 Patienten aufnehmen kann; 
  • ca. 100 Spezialkräfte. Diese Soldaten sind speziell zur Durchführung von Rettungs-, Evakuierungsaktionen und anderen besonderen Aufgaben ausgebildet;
  • Seestreitkräfte (ca. 1800 Soldaten): Fregatten, Schnellboote, Marineluftfahrzeuge und Unterstützungseinheiten;
  • Lufttransportkräfte mit ca. 500 Soldaten und Transportflugzeugen vom Typ C-160 Transall sowie 
  • weiter erforderliche Unterstützungskräfte mit ca. 450 Soldaten.
Eine deutsche Beteiligung an den Luftangriffen auf Ziele in Afghanistan kann damit ausgeschlossen werden. Ob militärische Gewalt angewendet werden wird, richtet sich nach den für den jeweiligen Einsatzraum geltenden Einsatzregeln. Grundlage ist auf jeden Fall das Völkerrecht.
Die deutschen Soldaten sollen im Rahmen der Afghanistan-Krise im NATO-Gebiet, der arabischen Halbinsel, Mittel- und Zentralasien und Nordost-Afrika eingesetzt werden. Ein Einsatz in anderen Staaten als in Afghanistan kann nur erfolgen, wenn die Regierungen dieser Staaten dem auch zustimmen. 
Der Bundestag entscheidet jetzt grundsätzlich über die Bereitstellung dieser Streitkräfte während der nächsten zwölf Monate. Ob und wann sie unter den genannten räumlichen und zeitlichen Bedingungen im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM konkret eingesetzt werden, entscheidet dann jeweils die Bundesregierung. 
Die Kosten von rund 497 Millionen Mark für einen zunächst auf zwölf Monate angelegten Bundeswehreinsatz sollen dem Verteidigungsetat zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel werden aus den zusätzlichen Anti-Terror-Mitteln finanziert.
Es werden nur Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit sowie solche Soldaten und Soldatinnen eingesetzt, die sich freiwillig verpflichtet haben und deren berufsbezogene Fähigkeiten verwendet werden sollen.

Weitere Informationen: www.gruene-fraktion.de/t-folgen
 

Sonderseiten von BasisGrün
  • zum 11.09.2001 und seine Folgen
  • zu Mazedonien
  • zu Kosovo
  • Basisgruen-Bayern
  • Brücken bauen - Gewaltspirale durchbrechen

  • Lokale Friedensinitiativen:
  • Schwabinger Friedensinitiative u.a. mit einer Übersicht zum Thema Kosovo-Lüge und Links
  • Münchner Friedensbündnis