Dieser Antrag wurde von der LDK am 28.11.99 einstimmig angenommen!

LDK von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Saar am 28.11.1999 in St. Ingbert

Energiewende - jetzt !

Die Landesversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Saar stellt den Antrag an den Bundesvorstand, dafür zu sorgen, daß den Delegierten der nächsten BDK ein Bericht über das bis dahin in der Atompolitik Erreichte und die Pespektiven vorgelegt wird. Die Atompolitik soll einen Schwerpunkt der BDK darstellen. Sollte bis dahin keine gesetzliche Regelung für den Atomausstieg im Sinne dieses Antrags vorliegen, werden die saarländischen Grünen auf der März-BDK den Verbleib in der Regierungskoalition zur Diskussion stellen.

Wir treten weiterhin für eine schnellstmögliche Beendigung der Atomwirtschaft ein. Die hohen Risiken der Atomkraftnutzung können keiner Gesellschaft zugemutet und von keiner Regierung verantwortet werden. Mit zunehmender Betriebszeit der Kernkraftwerke stellt die Kernschmelze eine wachsende Gefahr dar. Hinzu kommen die strahlenden Altlasten der Atomindustrie, deren dauerhaft sichere Entsorgung nicht gegeben ist und die ebenfalls mit jedem Betriebsjahr weiter anwachsen. Weiterhin sind die ökologischen und sozialen Schäden beim Uranabbau nicht verantwortbar, die Weiterverbreitung in den militärischen Bereich ist nicht beherrschbar. Schließlich blockiert der Fortbestand der Atomwirtschaft eine wirksame Energiewende hin zu Klimaschutz und zu einem starken Ausbau von Systemen erneuerbarer Energien. Dies führt auch kurzfristig zum Abbau von Arbeitsplätzen, wenn nicht umgehend gehandelt und der Wettbewerb reguliert wird.

Der Entwurf eines "Konsenspapiers", wie es der Bundeswirtschaftsminister im Juni 1999 vorlegte, stärkt die Stellung der Atomwirtschaft und ist das Gegenteil einer Ausstiegsstrategie. 35 Jahre Laufzeit garantieren den AKW-Betreibern, dass es in dieser und in der kommenden Legislaturperiode nicht zu Stilllegungen kommt. Eine sich der Anti-Atombewegung zurechnende Partei kann ein solches "Angebot" nicht akzeptieren. Da die Risiken der Atomkraftnutzung mit jedem Betriebsjahr zunehmen und die Atomkraftwerke zudem nach 19 Jahren abgeschrieben sind, ist aus unserer Sicht die Betriebsdauer von Atomkraftwerken auf maximal 25 Kalenderjahre zu begrenzen. Eine Einigung über die Beendigung der Atomwirtschaft kann nicht allein mit den betroffenen Unternehmen gesucht werden. Eine Entscheidung über diese Hochrisiko-Technologie muss in gesellschaftlicher Verantwortung und jenseits betriebswirtschaftlicher Interessen getroffen werden. In die Konsensgespräche sind daher ebenso die Positionen der Umwelt- und Anti-Atom-Verbände einzubeziehen. Der Atomausstieg muss gesetzlich fixiert werden. Dasselbe gilt vereinbarungsgemäß für die Novellierung des Atomgesetzes, die u.a. ein Verbot der Wiederaufarbeitung festschreibt, den Förderzweck streicht und die Deckungsvorsorge erhöht.

Wenn die Konsensgespräche scheitern, kann und muss die Bundesregierung ihren rechtlichen Handlungsspielraum in puncto Sicherheitsstandards und Entsorgungsnachweis voll nutzen bzw. die Bundesländer dabei unterstützen. Ein enormer finanzieller Anreiz, Atomkraftwerke zu betreiben, sind die steuerfreien Rückstellungen zur Entsorgung, die derzeit auf über 70 Milliarden DM angewachsen sind. Diese Rückstellungen müssen in eine öffentlich-rechtliche Stiftung oder in einen öffentlich rechtlichen Fonds überführt werden.

Die Wiederaufarbeitung ist im Ausstiegsgesetz spätestens in Jahresfrist zu beenden. Die Technologie der Wiederaufarbeitung verursacht untragbar hohe Umweltbelastungen und Gesundheitsgefahren, erhöht das Risiko der Weiterverbreitung und ist zudem unwirtschaftlich. Mit einem gesetzlich fixierten Ausstiegskonzept entfällt die Scheinlegitimation, dass die Wiederaufarbeitung der Herstellung eines Brennstoffkreislaufs diene. Ein beschlußfähiges Konzept zur Endlagerung kann es erst nach Verabschiedung eines Ausstiegsgesetzes geben. Die Erkundung von Gorleben ist umgehend zu unterbrechen. Insgesamt gehen wir weiter davon aus, dass nur ein Endlager für alle Abfallarten ausgewiesen werden soll. Die Bundesrepublik Deutschland hat eine nationale Verantwortung für ihre atomaren Abfälle und darf diese nicht ins Ausland verlagern. Der Bau von neuen standortnahen Zwischenlagern zur Vermeidung von Transporten nach Gorleben und Ahaus kann nur akzeptiert werden, wenn der Ausstieg aus der Atomkraftnutzung verbindlich geregelt ist. Die Zwischenlager müssen baulich und genehmigungsrechtlich auf die Restlaufzeiten der Anlagen begrenzt sein. Wir lehnen eine Wiederaufnahme von Atomtransporten ohne ein verbindliches und beschlossenes Aus-stiegskonzept aus der Atomkraftnutzung und ohne die Lösung aller technischen Probleme ab. Wir mobili-sieren gegen jeden Castor-Transport, wenn der Ausstieg nicht geregelt ist.

Weiterhin fordert der Landesverband der Bündnisgrünen Saar
- die Bundestagsfraktion der Partei Bündnis 90 / Die Grünen und die Grünen im Europaparlament auf, sich mit aller Konsequenz gegen den geplanten Bau des neuen EPR-Reaktors in Frankreich einzusetzen.
- die Bundestagsfraktion der Partei Bündnis 90 / Die Grünen auf, einer Vergabe von Krediten an die Ukraine durch die Europäische Union nur dann zuzustimmen, wenn die bereitgestellten Mittel ausschließlich an den Bau von nicht atombetriebenen Kraftwerken und -vorzugsweise- für die Verwendung umweltschonender Energiegewinnungsverfahren gebunden sind und hierfür zusammen mit den europäischen Grünen eine parteiübergreifende öffentlichkeitswirksame Initiative zu starten.

Der Atomausstieg muß begleitet werden vom Aufbau einer klimaverträglichen und dezentralen Strom-versorgung, die auf Kraftwärmekopplung, auf die Nutzung erneuerbarer Energien und auf wirksame Strategien der Energieeinsparung gestützt ist. Eine umgehende Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes ist hierzu ein wesentlicher Bestandteil. Deshalb fordern wir:
1. Das ausschließlich kommunale Wegerecht muß erhalten werden. Auch im Wettbewerb bleibt das Stromnetz ein natürliches Monopol.
2. Für alle Marktteilnehmer muß ein diskriminierungsfreier Netzzugang eingeführt werden. Der beste Weg dazu ist nicht die Verbändevereinbarung; hier ist zu fürchten, dass sie die Verbundunternehmen systematisch bevorteilt. Wir geben daher einer staatlichen Netzzugangsverordnung den Vorrang. Zugleich plädieren wir für einen diskriminierungsfreien Netzzugang, der durch eine Regulierungsbehörde auf Bundesebene überprüft wird.
3. Stadtwerke müssen durch Änderungen der jeweiligen Gemeindeordnungen auf Länderebene gleiche Wettbewerbsbedingungen erhalten.
4. Die umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) muss durch die bundesweite Einführung einer Pflichtquote gesichert werden. Sie muß mit dem jetzigen prozentualen Anteil der KWK an der Stromerzeugung in Deutschland (etwa 10 %) und jährlich um mindestens1 % ansteigen. Ein befristetes Bonus-System kann die KWK auf Dauer nicht sichern.
5. Erneuerbare Energien sind durch ein novelliertes Stromeinspeisegesetz zu sichern und auszubauen. Die Vergütungen sind entsprechend festzuschreiben.
6. Energiesparen als größte Energiequelle ist weiterhin durch entsprechende Maßnahmen zu fördern. Da-zu ist ein Modell notwendig, dass die Umlage der Kosten regelt.
7. Die Querfinanzierung von städtischen Verkehrsbetrieben aus erwirtschafteten Gewinnen des Energiebereichs ist aufgrund der Situation der Stadtwerke im liberalisierten Markt gefährdet. Zur Aufrechterhaltung eines ökologisch und verkehrspolitisch unverzichtbaren öffentlichen Nahverkehrs müssen daher neue Finanzierungsinstrumente gewählt werden.
8. Für alle Stromangebote ist eine Kennzeichnungspflicht über die Herkunft der unterschiedlichen Erzeugungsarten einzuführen (Zertifizierung).

AntragstellerInnen
Simone Peter (BV SB-Mitte, LaVo), Christian Bersin (BV SB-Mitte), Irmgard Jochum (BV Dudweiler/Scheidt, LaVo-Sprecherin), Dieter Grünewald (BV SB-Mitte), Nicola Sacca (BV SB-West), Franziskus Sauer (BV SB-Mitte), Gabriele Bozok (BV SB-Mitte), Monika Klasen (BV SB-West), Manfred Klasen (BV SB-West), Werner Schmitt (BV SB-Mitte), Thomas Brück (BV SB-Mitte), Erich Später (BV SB-Mitte), Jürgen Millen (OV Losheim), Elke Ludewig (BV Dudwei-ler/Scheidt), Gerhard Wilhelm (BV Halberg), Gabriele Langenstein (BV SB-Mitte), Wolfgang Schenk (BV Dudwei-ler/Scheidt), Andreas Heiser (BV SB-Mitte), Angelika Kirschmeyer (BV Dudweiler/Scheidt), Ute Meyer (BV SB-Mitte), Reinhard Zenner (BV Dudweiler/Scheidt), Adam Schmitt (OV St. Ingbert), Dr. Christian Uhrig (BV Dudweiler/Scheidt), Jan Michael Ihl (BV Halberg), Karin Burkart (BV Dudweiler/Scheidt), Henry Selzer (OV Weiskirchen), Renny Els (BV Dudweiler/Scheidt), Jörg Schmauch (BV Dudweiler/Scheidt), Markus Werkle (BV SB-Mitte), Sven Meier (OV St. Ingbert), Dietrich Strohmaier (BV SB-Mitte), Juan Manuel Wagner (OV Heusweiler), Mark Harlos (BV Halberg), Stephanie Kelkel (BV SB-Mitte), Jörg Dietrich (OV Saarlouis), Christoph Schmitt (BV SB-West), Annette Lang-Rech (BV SB-Mitte), Jutta Schmitz-Sacca (BV SB-West), Jörg Kuhn, (BV SB-West), Hermann Holste (BV SB-West), Klaus Leismann (BV SB-West), Roland Fecht (BV SB-West)