BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Kreisverband Steinburg

11.11.1999


Antrag für außerordentliche BDK

Am 11.11.1999 fand in Itzehoe eine außerordentliche Kreismitgleiderversammlung von Bündnis 90/Die Grünen, Kreisverband Steinburg, statt. Der einzige Tagesordnungspunkt lautete: Einstieg in den Ausstieg - sofort! Soll eine außerordentliche BDK zum Thema Atompolitik stattfinden?

Die Versammlung faßte folgenden Beschluß:

Der Kreisverband Steinburg beantragt beim Bundesverband die Einberufung einer Außerordentlichen Bundesdelegiertenversammlung zu dem Thema Atompolitik, ofern die in der Begründung beschriebenen Ausstiegsforderungen bis zum Jahresende 1999 nicht durch die Bundesregierung verabschiedet werden.

Begründung:
Wir halten weiterhin den sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie gesellschaftspolitisch für durchsetzbar und technisch für machbar. Wir werden die Bemühungen der Anti-Atom-Bewegung, diesem Ziel näher zu kommen, unterstützen. Dennoch begrüßen wir angesichts der realpolitischen und rechtlichen Situation das in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Programm zum schnellstmöglichen un umumkehrbaren Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie. Allerdings lassen die nach dem Abschluß der Koalitionsvereinbarung bekanntgewordenen Verhandlungsergebnissesowie die dazu von der Regierung, unserer Bundestagsfraktion und dem Bundesvorstand abgegebenen Stellungnahmen erhebliche Zweifel an der Durchsetzung des Ausstieegskonzeptes aufkommen.

Wir halten es für notwendig, daß sowohl die Bundespartei, als auch die Bundestagsfraktion deutlich (eine wirklich "Grüne") Position bezieht und nicht andauernd versucht mit ihren Positionen die Ergebnisse der Verhandlungen auf Regierungsebene vorwegzunehmen.

Wir sind bereit, uns bei der Frage der Betriebsdauer auf einen Kompromiss einzulassen. Bei der Positionsbestimmung für einen solchen Kompromiss gehen wir von den bei Inbetriebnahme festgelegten Abschreibungszeiträumen der AKWs aus.

Außer durch den Betrieb der AKWs darf durch diese Technologie kein weiterer Atommüll produziert werden; dies bedeutet:

Die Restlaufzeiten der AKWs und das Verbot der Wiederaufarbeitung von Atommüll muß gesetzlich festgeschrieben sein, ferner muß der Förderzweck gestrichen und die Deckungsvorsorge erhöht werden.

Ein beschlußfähiges Konzept zur Endlagerung kann es erst nach einer unanfechtbaren, gesetzlichen Festschreibung des Atomausstieges geben. Die Erkundung des Salzstockes von Gorleben für ein Endlager ist umgehend zu unterbrechen. Insgesamt gehen wir weiter davon aus, daß nur ein Endlager für alle atomaren Abfallarten ausgewiesen werden soll, daher darf das Endlager Schacht Konrad nicht in Betrieb gehen.

Der bau von neuen standortnahen Zwischenlagern zur Vermeidung von Transporten nach Gorleben und Ahaus kann genehmigt werden, wenn die Restlaufzeiten und das Verbot der Wiederaufarbeitung gesetzlich festgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Genehmigung von Atomtransporten.

 


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