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Volker Hartenstein, MdL
Stv. Vorsitzender des Ausschusses fuer Landesentwicklung und Umweltfragen
Maximilianeum, 81627 Muenchen, Tel.: 089/4126-2414
Volker.Hartenstein@bayern-landtag.de
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P R E S S E K O N F E R E N Z

am Freitag, 07. Januar 2000
um 10.30 Uhr
im Ratskeller (Schiestlstube), Beim Grafeneckart, Würzburg

Ausstieg aus dem Ausstieg?
Ursprünglicher Anspruch und Realität klaffen immer weiter auseinander!

1. Koalitionsvereinbarungen (Oktober 1998)

2. Erste Absprache zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Dr. Manfred
Timm (Vorstandsprecher der Hamburger Electricitäts-Werke und Koordinator der
Atomkraftwerksbetreiber) im Rahmen der Konsensgespräche (Januar 1999)

3. Verständigung über Eckpunkte zur Beendigung der Nutzung der vorhandenen
Kernkraftwerke in Deutschland zwischen der Bundesregierung (BR) und den
Eigentümern/Betreibern der in Deutschland errichteten Kernkraftwerkskapazitäten
(E/B) (Entwurf) (Juni 1999)

4. Fraktionsentscheidung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (im Bundestag) (Dezember
1999)

5. Zusammenfassende Kritik mit Begründung

6. Parlamentarische Initiative
1. Koalitionsvereinbarungen (Oktober 1998)


„Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie wird innerhalb dieser
Legislaturperiode umfassend und unumkehrbar gesetzlich geregelt." , so heißt es
in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
20.10.1998..

1.1 In einem ersten Schritt sollten hierzu (als Teil des sog.
100-Tage-Programms) die Atomgesetz-Novelle aus dem April 1998 weitgehend
aufgehoben und gravierende Änderungen (Streichung des Förderzwecks,
Verpflichtung zu Sicherheitsüberprüfungen, Klarstellung der Beweislastregelung,
Beschränkung der Entsorgung auf die direkte Endlagerung, Erhöhung der
Deckungsvorsorge, Schaffung von Zwischenlagerkapazitäten im Kernkraftwerksort
bzw. in dessen Nähe) vorgenommen werden. Der Zeitplan sah die Absegnung des
Gesetzentwurfes in den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den
27.01.99 vor. Bereits zwei Tage später sollte der Entwurf in den Bundestag
eingebracht und das Gesetz schließlich zwischen Mai und Juli in Kraft treten.

1.2 Zweitens war vorgesehen, in (Konsens-)Gesprächen zwischen
Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen „Schritte zur Beendigung der
Atomenergie und Entsorgungsfragen möglichst im Konsens zu vereinbaren". Die
Bundesregierung setzte sich hierfür einen zeitlichen Rahmen von einem Jahr nach
Amtsantritt. Als Ergebnis wurde dabei ein öffentlich-rechtlicher Vertrag
(zwischen Betreibern und Bundesregierung) angestrebt.

1.3 Danach sollte drittens ein Gesetz eingebracht werden, „mit dem
der Ausstieg aus der Kernenergienutzung entschädigungsfrei geregelt wird; dazu
werden die Betriebsgenehmigungen zeitlich befristet."

1.4 Das Thema Wiederaufarbeitung ist in den Koalitionsvereinbarungen
nur indirekt (s. oben, Beschränkung auf die direkte Endlagerung) zu finden.
Gleichwohl kündigte Bundesumweltminister (BUM) Jürgen Trittin bereits im Herbst
1998 das entschädigungsfreie Ende (gesetzliches Verbot!) der Aufarbeitung
deutscher Brennelemente im Ausland bis zum 31.12.1999 an.


(Ende 1998 wurde zur Einbindung der Länder-Grünen im Bundesumweltministerium
(BMU) eine Arbeitsgruppe um BUM Jürgen Trittin und Staatssekretär (STS) Rainer
Baake eingerichtet. Für den Landesverband Bayern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war ich
die Kontaktperson und reiste deshalb - erstmals im Januar 1999 - in
unregelmäßigen Abständen zunächst nach Bonn und später nach Berlin.)
2. Erste Absprache zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Dr. Manfred
Timm (Vorstandsprecher der Hamburger Electricitäts-Werke und Koordinator der
Atomkraftwerkbetreiber) im Rahmen der Konsensgespräche (Januar 1999)


Im Januar 1999 begannen die Konsensgespräche zwischen Bundesregierung und den
Betreibern der Energieversorgungsunternehmen. In einer Pressekonferenz am
26.01.1999 stellte Bundeskanzler Gerhard Schröder u.a. folgende Einigungspunkte
fest (Anlage 1 auf Anforderung per Fax):

2.1 Die sog. Restlaufzeiten sind einvernehmlich festzulegen.

2.2 Der Betrieb der Kernkraftwerke ist bis zum Ende der Restlaufzeiten
sicherzustellen.

2.3 Bis zum Inkrafttreten des Verbots der Wiederaufarbeitung muß eine
Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelementen an den Kraftwerksorten (für die
Dauer der Restlaufzeiten) technisch realisiert sein.

Kritik:

• Unter Berücksichtigung der häufig wiederholten Aussage Schröders „Einen
Ausstieg aus der Atomenergie gibt es nur im Konsens" heißt das im Klartext:
Einen Ausstieg aus der Atomenergie gibt es bestenfalls zu den von den
Atomkraftwerkbetreibern diktierten Bedingungen.

Verstärkt in diese Richtung weisen im Sommer 1999 die Ergebnisse der
Sondierungsgespräche des Bundeswirtschaftsministers (BWM) Werner Müller mit den
Konzernchefs der Energieversorgungsunternehmen (EVU).

3. Verständigung über Eckpunkte zur Beendigung der Nutzung der vorhandenen
Kernkraftwerke in Deutschland zwischen der Bundesregierung (BR) und den
Eigentümern/Betreibern der in Deutschland errichteten Kernkraftwerkskapazitäten
(E/B) (Entwurf) (Juni 1999)


Hier heißt es u.a.:

3.1 „3. BR respektiert die ökonomischen und unternehmerischen Belange
der kernenergiebetreibenden Unternehmen sowie die entsprechende Verantwortung
der Entscheidungsträger in den Unternehmen."

3.2 „7. Beide Seiten stimmen darin überein, daß es gemeinsames Ziel von
BR und E/B ist, die
deutsche Energiewirtschaft zu einer führenden Position im europäischen
Wettbewerb zu entwickeln. Deshalb ist die Beendigung der Kernenergienutzung
durch diese Verständigung so ausgestaltet (...), daß den E/B daraus keine
internationalen Wettbewerbsnachteile erwachsen."

3.3 8. ..."Beide Seiten schließen darüber hinaus einen
öffentlich-rechtlichen Vertrag, den die BR beabsichtigt, dem Deutschen Bundestag
(und dem Bundesrat) und E/B ihren Aufsichtsgremien zur Zustimmung vorzulegen."

3.4 9. ..."Die Politik des Ausstiegs aus der Kernenergienutzung zur
Stromerzeugung wird verwirklicht durch Verbot des Neubaus von Kernkraftwerken
einerseits und das geordnete Auslaufen bestehender Kernkraftwerke andererseits.
Neue Kernkraftwerke werden demgemäß in der Bundesrepublik Deutschland nicht
errichtet."

3.5 „12. Weiterhin wird E/B in diesem Vertrag eine Ausnutzung der
Restlaufzeiten zugesichert, die, Sicherheit der Anlagen und Einhalten der
Entsorgungsgrundsätze vorausgesetzt, nicht durch behördliche Interventionen
gestört wird."

3.6 „14. Unabhängig von diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur
Laufzeitbegrenzung wird diese auf maximal 40 Kalenderjahre ab Inbetriebnahme
gesetzlich begrenzt."

3.7 „17. Radioaktive Abfälle müssen nach einer Übergangszeit von
längstens 5 Jahren grundsätzlich am Kraftwerksstandort oder in dessen Nähe
zwischengelagert werden."

3.8 „18. E/B verpflichten sich, abgebrannte Brennelemente nur noch bis
spätestens Ende 2004 in ausländische Wiederaufarbeitungsanlagen zum Zwecke der
Wiederaufarbeitung und Rezyklierung zu verbringen unter der Voraussetzung, daß
bis Ende 1999 Transporte in diese Anlagen wieder möglich sind."

3.9 26. ..."Andere Korrekturen am atomrechtlichen Rahmen, namentlich solche,
die den Interpretationsspielraum des Gesetzes für den laufenden Betrieb und die
Gewährleistung der Sicherheit betreffen, werden nicht vorgenommen, das gilt
insbesondere für das behördliche Eingriffsinstrumentarium."

Kritik:


• Die Konstruktion des öffentlich-rechtlichen Vertrages gibt den
Oppositionsparteien im Bundestag über den Bundesrat und die Mitzeichnung im
Bundestag einen Schlüssel zur Blockade in die Hand. (Öffentlich-rechtliche
Verträge sind darüber hinaus kündbar!)

• Die Befristung auf 40 Jahre Volllastbetrieb ist kein Ausstieg aus der
Atomenergie sondern bedeutet bestenfalls ein Auslaufenlassen der Kraftwerke über
einen Zeitraum hinaus, der den Betreibern bislang selbst rentabel erschien: Von
insgesamt 14 AKW, die in den Industrieländern zwischen 1989 und 1997 stillgelegt
wurden, sind nämlich 13 nur zwischen 15 und 24 Kalenderjahren am Netz gewesen.
Nur eines hatte 26 Jahre lang Strom produziert.

• Die von den Stromkunden zu bezahlende teure Entsorgung über die
Wiederaufarbeitung soll mehrere Jahre weiterlaufen.

• Die Aufsicht über die Atomkraftwerke wird gegenüber dem jetzigen
Rechtszustand abgeschwächt.

Fazit:

Die Vorschläge laufen darauf hinaus, die Situation der Betreiber für die Zeit
des geplanten Auslaufens der Atomkraftwerke lediglich rechtssicher
auszugestalten.

4. Fraktionsentscheidung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (im Bundestag) (Dezember 1999)


Basierend auf den Ausführungen von BUM Jürgen Trittin in einem Schreiben an die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag (Dezember 1999) nähert
sich diese nach Abstimmung mit dem Bundesvorstand den Vorstellungen von
Bundeskanzler Gerhard Schröder und BWM Werner Müller in den entscheidenden
Punkten an:

4.1 Die Gesamtlaufzeit der AKWe soll - ein" insgesamt überzeugendes
Gesamtpaket" vorausgesetzt - bei maximal 30 Jahren liegen. Das letzte
Atomkraftwerk wird danach im Jahr 2019 abgeschaltet.

4.2 Den Betreibern der AKWe wird die Möglichkeit der „flexiblen
Ausgestaltung der Laufzeiten einzelner Anlagen im Rahmen der gesetzlich
definierten, fixen Regellaufzeit" angeboten. Schalten die Kernkraftwerkbetreiber
einzelne Anlagen eher ab, so dürfen andere um so länger betrieben werden.

4.3 Für Kernkraftwerke, die das Alter von 30 Jahren bereits überschritten
haben bzw. bis zum Ende der Legislaturperiode überschreiten werden, wird eine
Übergangsfrist festgelegt. Entgegen ursprünglichen Auffassungen setzt man dafür
jetzt drei Jahre (früher ein Jahr) an.

4.4 Bezüglich der Aufarbeitung bestrahlter Brennelemente wird jetzt ein
„schnellstmögliches Verbot" angestrebt.

4.5 Ferner wird das Gebot zur standortnahen Zwischenlagerung übernommen.

Die weiteren Forderungen aus den Koalitionsvereinbarungen (s. oben) bleiben
bestehen. Darüber hinaus wird bis zum Jahr 2002 eine Besteuerung der
Kernbrennstoffe vorgesehen.

Kritik:

• Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag rückt mit
diesen Zugeständnissen von praktisch allen wesentlichen Forderungen der
Vergangenheit ab.
• Aus einem Sofort-, wird über einen 10- und 25-Jahre-Ausstieg,
schließlich ein solcher in 30 + 3 Jahren. Ganz so, als hätte es nie ein
Harrisburg oder eine Reaktorkatastrophe von Tschernobyl gegeben.

• Hinsichtlich der zugestandenen flexiblen Ausgestaltung der Laufzeiten
wird den AKW-Betreibern die Möglichkeit eingeräumt, sich mit wirtschaftlichen
Vorteilen von Anlagen zu trennen, die aus Wettbewerbsgründen ohnehin bald
stillgelegt werden müßten. Bei dieser Verfahrensweise bleibt zwar das kumulierte
Gesamtrisiko während des Reaktorbetriebs gleich, nicht jedoch zwangsläufig die
produzierte Menge an erzeugtem Atommüll (u.a. Plutonium). Würde beispielsweise
der Kernreaktor Brunsbüttel (1976, 806 MW) bereits im Jahr 2003 statt erst 2006
abgeschaltet und liefe dafür, das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (1981, 1345 MW)
3 Jahre länger, so entstünde deutlich mehr Plutonium, als bei einer festen
Laufzeit beider AKWe.

• Die zugestandene Übergangsfrist von drei Jahren hat (im Fall des
Dissenses) zur Folge, dass in dieser Legislaturperiode kein AKW abgeschaltet
wird. (Bei einer maximalen Gesamtlaufzeit von 25 Jahren und einem Jahr
Übergangsfrist dagegen gingen bis zum Jahr 2002 sieben Reaktoren vom Netz!)

• Die Genehmigung und der Bau von Zwischenlagern können je nach Art und
Zahl der zu erwartenden rechtlichen Interventionen einige Jahre dauern. Da der
Transport bestrahlter Brennelemente nach La Hague und Sellafield erst mit
Inbetriebnahme der Zwischenlager beendet werden soll, ist über mehrere Jahre
hinweg mit einer Vielzahl von risikobelasteten Atommülltransporten zu rechnen.

5. Zusammenfassende Kritik mit Begründungen


• Der Einsatz der Kernspaltung zur Deckung eines Teils des Strombedarfs
ist mit zahlreichen Risiken belastet. Die Schädigung der Gesundheit vieler
Menschen beim Uranerzabbau, menschliches Versagen während der
(Uran-)Anreicherung im Rahmen der Brennelementeherstellung, Niedrigstrahlung und
das sogenannte Restrisiko während des Normalbetriebs der Reaktoren,
Neutronenstrahlung, hot spots und Unfälle im Verlauf von Transporten,
radioaktive Verseuchung weiter Landstriche im Umfeld der
Wiederaufarbeitungsanlagen und eine unsichere Endlagerung des Atommülls für
Tausende von Jahren erfordern den unverzüglichen Ausstieg aus dieser
Risikotechnologie.
• Atomenergie ist darüber hinaus - sofern man die externen Kosten
einrechnet - die teuerste der derzeit praktizierten Energiebereitstellungsarten.
• Atomenergie behindert ferner das rasche Ausschöpfen aller
Energieeinsparungsmöglichkeiten, der effizienten Energienutzung, der
Kraft-Wärme-Kopplung sowie der regenerativen Energien.

Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben diese Problematik
erkannt. Um so schärfer ist ihr Einknicken vor den Energiebossen zu verurteilen.
Die diesen bislang eingeräumten Zugeständnisse erinnern eher an eine
Bestandsgarantie für Laufzeiten bis zur durch Materialermüdung begründeten
Altersgrenze, denn an ein Ausstiegsszenario. Konsens heißt jetzt das neue
Lieblingswort der einst so streitbaren Parteien. Und Konsens bedeutet dabei
selbst nur einseitige Übernahme der Forderungen der AKW-Betreiber.
7. Januar 2000
Volker Hartenstein, MdL
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Antrag

des Abgeordneten Volker Hartenstein

Ausstieg aus der Atomenergie

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Bayerische Landtag stellt fest, dass

der Einsatz der Kernspaltung zur Deckung eines Teils des Strombedarfs
mit zahlreichen Risiken belastet ist. Die Schädigung der Gesundheit vieler
Menschen beim Uranerzabbau, menschliches Versagen während der
(Uran-)Anreicherung im Rahmen der Brennelementeherstellung, Niedrigstrahlung und
das sogenannte Restrisiko während des Normalbetriebs der Reaktoren,
Neutronenstrahlung, hot spots und mögliche Unfälle im Verlauf von Transporten,
radioaktive Verseuchung weiter Landstriche im Umfeld der
Wiederaufarbeitungsanlagen sowie eine unsichere Endlagerung des Atommülls für
Tausende von Jahren erfordern den unverzüglichen Ausstieg aus dieser
Risikotechnologie.
die Bundesregierung ihren Ankündigungen „Der Ausstieg aus der Nutzung
der Kernenergie wird innerhalb dieser Legislaturperiode umfassend und
unumkehrbar gesetzlich geregelt" bislang nur unzureichend nachgekommen ist. Die
gegenüber den Betreibern der Atomkraftwerke zwischenzeitlich eingeräumten
Zugeständnisse erinnern eher an eine Bestandsgarantie für Laufzeiten bis zur
durch Materialermüdung begründeten Altersgrenze, denn an ein Ausstiegsszenario.

2. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene mit
Nachdruck für folgende Ziele einzusetzen:

Die Gesamtlaufzeit der Reaktoren wird gesetzlich auf maximal 25
Kalenderjahre begrenzt.
Eine Flexibilisierung der Laufzeiten ist nur dann zuzugestehen, wenn der
Gesichtspunkt ´vergleichbare Reaktorleistung` und damit die `Erzeugung von
Atommüll bis zum Ende der Restlaufzeit` Berücksichtigung finden.
Für die Abschaltung von Anlagen, die die 25-Jahresgrenze bereits
erreicht oder überschritten haben, wird eine Übergangsfrist von maximal zwei
Jahren vorgesehen.
Die Wiederaufarbeitung wird unter Ausschöpfung aller rechtlichen
Möglichkeiten schnellstmöglich verboten.
Alle Kernreaktoren, die noch länger als 2 Jahre in Betrieb sein sollen,
müssen während der Restlaufzeiten jeweils dem aktuellen Stand der Technik
angepaßt werden.
Die Deckungssumme wird pro AKW von 500 Millionen DM auf 50 Milliarden DM
erhöht.
Für die für den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke erforderlichen
Kernbrennstoffe ist unverzüglich eine Besteuerung einzuführen, die sich an den
Gesamtkosten des Einsatzes der Atomenergie orientiert.
Die Frage der Rückstellungen zur Finanzierung der Entsorgung ist
unverzüglich abschließend zu regeln.

7. Januar 2000
Volker Hartenstein
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Volker Hartenstein, MdL
Stv. Vorsitzender des Ausschusses fuer Landesentwicklung und Umweltfragen
Maximilianeum, 81627 Muenchen, Tel.: 089/4126-2414
Volker.Hartenstein@bayern-landtag.de
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