Erklärung der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche und Irmingard Schewe-Gerigk zur Abstimmung über die Rentenreform am 26.1.2001 gemäß §31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags Wir können der Rentenreform in der vorliegenden Form nicht zustimmen,
weil wir die ihr zugrundeliegende Entscheidung, für einen Teil der
Alterssicherung auf Privatvorsorge statt auf die Ausweitung der solidarischen,
paritätisch verfaßten Pflichtversicherungssysteme zu setzen,
für falsch halten. Die paritätische Finanzierung der sozialen
Sicherungssysteme ist eine prägende Grundlage der sozialen Marktwirtschaft.
Auf diesem Fundament sind große gesellschaftliche Fortschritte in
Richtung auf Gerechtigkeit, Teilhabe und Antidiskriminierung erzielt worden.
Das Abrücken von diesem gestaltenden Die Entscheidung für Privatvorsorge geht zulasten sozial Schwächerer,
die trotz staatlicher Zuschüsse bzw. Steuererleichterungen immer
freiwillig einen Teil (mindestens 1%) selbst aufbringen müssen. Wenn
die Entscheidung für die Zahlung zur Altersvorsorge oder der Winterjacke
für das Kind fallen muß, wird sie oft genug für die Winterjacke
fallen, mit Wir halten es für sehr problematisch, daß einerseits die Etablierung
einer kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge mit Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Geschlechtergerechtigkeit können
wir dem Gesetz nicht zustimmen. Die schon angesprochenen Belastungen sozial
Schwächerer treffen in besonderem Maße Frauen, die im Durchschnitt
bekanntlich immer noch ca. ein Drittel weniger verdienen als Männer.
Gleichzeitig werden Frauen mehr für ihre private Vorsorge Daß die Privatwirtschaft so rechnet, ist eine Sache, daß die staatliche Förderung sich nicht gleiche Bedingungen für Männer und Frauen zur unabdingbaren Voraussetzung macht, ist für uns nicht nachzuvollziehen. Schließlich ist auch in der Pflegeversicherung ermöglicht worden, gleiche Tarife für Frauen und Männer vorzusehen! Ebenfalls unter frauenpolitischen Gesichtspunkten völlig kontraproduktiv ist das Faktum, daß bei Eheleuten, wenn die Frau nicht erwerbstätig ist, also auch nicht privat vorsorgt, trotzdem private Altersvorsorge der Frau staatlich gefördert wird. Dies gilt aber nicht, wenn sie erwerbstätig ist, und z.B. wegen ihres niedrigen Einkommens keine eigenständige Privatvorsorge trifft. Dies ist ein weiteres Erwerbshindernis für Frauen und eine völlig überflüssige Besserstellung der Hausfrauenehe. Wie stark sich die absehbaren Umverteilungswirkungen in der Realität
geltend machen, hängt nicht zuletzt von der Entwicklung des Rentenniveaus
aus der gesetzlichen Rentenversicherung ab, das haben die Gewerkschaften
immer wieder thematisiert. Den Wegfall des Ausgleichsfaktors begrüßen
wir, ebenso wie die Festlegung der Bundesregierung auf ein Rentenniveau
von 67% als Minimum für die Zukunft. Allerdings sollten sich diese
67% von einer Nettogrundlage her
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