Kreisverbandes Göttingen

gemäss des
Beschlusses der Kreismitgliederversammlung vom 27. April 2000.

Antrag an die Bundesdeligiertenkonferenz von Bündnis 90/DIE GRÜNEN am 24./25. Juni 2000

Die BDK möge folgende Resolution zu den Menschenrechtsverletzungen im Iran
verabschieden:

Im Iran werden weiterhin die Menschenrechte nicht eingehalten. So sind
eine steigende Anzahl von Hinrichtungen, die Unterdrückung religiöser
Minderheiten, die Diskriminierung von Frauen und eine hohe Anzahl
politischer Morde zu verzeichnen. Morde an Schriftstellern und politischen
Oppositionellen sowie die brutale Unterdrückung der Studentenbewegung für
Demokratie und Pressefreiheit sind nach wie vor an der Tagesordnung.

Bestätigt wird dies von der Resolution des Europäischen Parlamentes vom
18. Februar 2000 und durch den Bericht der UN-Menschenrechtskommission vom
November 1999. Darüber hinaus stellt Amnesty-International im
Jahresbericht 1999 fest, dass die Anzahl der Hinrichtungen im Iran im
Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Demzufolge hat sich die
Menschenrechtssituation im Iran nicht verbessert.

Die Zuspitzung der Menschenrechtsverletzungen sind auch Ausdruck der
weiterhin bestehenden Machtkämpfe zwischen fundamentalistischen und
sogenannten reformorientierten Kräften. Unklar ist bislang, ob die
"Reformkräfte" tatsächlich für eine grundlegende Demokratisierung und die
Achtung der UN-Menschenrechtskonvention eintreten. Präsident Khatami, der
heute zu den Reformern gezählt wird, war zehn Jahre Minister für die
islamische Führung. Er agiert zögerlich, widersprüchlich und hat in seiner
bisherigen dreijährigen Amtszeit als Staatspräsident noch keine
ernsthafte Reform umgesetzt.

Die politische Situation des Irans hat weiterhin totalitären Charakter. So
ist die Durchführung von Reformen noch fraglich. Dabei muss jedoch auch
gesehen werden, dass sich wichtige Teile des Machtapperates bislang in der
Hand der Fundamentalisten befinden.

Grosse Teile der Bevölkerung treten für eine Demokratisierung des Systems
ein. So protestieren vor allem Frauen und Jugendliche gegen
Reglementierungen von Staat und Religion. So gehören u.a.
FrauenrechtlerInnen, JournalistInnen und StudentInnen zu den KritikerInnen
des herrschenden Systems.

Nach der voraussichtlichen Konstituierung des neuen Parlamentes am 25. Mai
diesen Jahres muss Khatami, der sich selbst als Reformer bezeichnet,
seinen Worten Taten folgen lassen, und die Einhaltung der Menschenrechte
nach der UN-Menschenrechtskonvention, eine grundlegende Demokratisierung
der Grundrechte auf Presse - und Versammlungsfreiheit im Iran umsetzen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Bundesregierung auf, den Dialog mit
der iranischen Opposition zu intensivieren und die Einladung von Khatami
zurückzustellen.