Fachbereich Ökologie/Mobilität
Mobilfunk | weiterführende Hilfen |
Ingenieurbüro für technische Dienstleistungen Begutachtung einer Immission Im Rahmen eines Ingenieurbüros habe ich mich auf das Fachgebiet der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit (EMVU) spezialisiert weil die gesetzlichen Auflage aber auch die Sensibilisierung der Bevölkerung präsent sind. Dabei ist der Personen- und Arbeitsschutz als auch der störungsfreie Betrieb von technischen Anlagen und medizinisch- technischen Geräten (Artzpraxen, Gesundheitszentren) in der Nähe von Starkstromleitungen, Umspannstationen, Bahn- oder Antennenanlagen von Bedeutung. Bei Fragen zur Beurteilung der Funkimmission biete ich eine unabhängige Unterstützung aus ingenieurtechnischer Sicht an. Für diese Aufgabenstellung habe ich unter anderem PC-Programme für eine Expositionsberechnung von Mobilfunkbasisstationen entwickelt. Eingangsparameter für eine solche Rechnung sind übrigens genau die technischen Daten wie Sendeleistung, Kanalzahl etc. die nicht in der Standortbescheinigung stehen und von Ihnen reklamiert werden. Im Falle eines Gutachtens muß ich diese Daten stets von den Betreiberfirmen erfragen. Bezogen auf einen wählbaren Grenzwert (auch 1/10) wird über eine Fläche eine relative Exposition in Prozent errechnet und graphisch dargestellt. Diese Rechnung kann prinzipiell auch für Implantate durchgeführt werden. Durch transparente und maßstabsgetreue Überlagerung der 3-D-Expositions- diagramme mit einer Karte kann der Bezug zur lokalen Umwelt hergestellt werden. Im Gegensatz zur Standortbescheinigung werden auch Werte unterhalb der derzeitigen Grenzwerte in Form einer "Temperaturkarte" mit Isolinien dargestellt. Maximalwerte können eindeutig identifiziert werden. Diese Art der Begutachtung wird bisher in Einzelfällen für Kommunen, Mobilfunkfirmen und Hausverwaltungsgesellschaften als Dienstleistung erbracht. Insbesondere für Kommunen ist dies in der Planungsphase interessant, da eine Immissionsverteilung schon vor Baubeginn durchgeführt werden kann sobald die technischen Daten einer Anlage bekannt sind. Diese Daten muß der Betreiber jedoch liefern. Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder ein Muster zugesandt haben möchten, stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Rainer Modt, Dipl.-Ing |