2.1.2 Immissionsklassifizierung mit Untergruppen
2.1.2.1 Unterteilung der Betriebe in vier Gruppen
Zur Lokalisierung möglichst stark unterschiedlich exponierter Höfe
und zum Zweck der
Berücksichtigung anderer HF-Immissionen, die eventuell die Aussagekraft
der tiermedizinischen
Untersuchungsergebnisse in Frage stellen könnten, wurde eine Einteilung
der 38 Betriebe in vier
Expositionsgruppen (A - D) vorgeschlagen. Die Gruppeneinteilung erfolgte
dabei nach folgenden
Kriterien:
Gruppe A: Summenexposition durch GSM-Felder über 0,337 des
gesetzlichen Grenzwertes. Die GSM-Immission macht auch mehr als
50% der Gesamtimmission am Messort aus.
Gruppe B: Summenexposition durch GSM-Felder über 0,337. Die
GSM-Immission
macht jedoch weniger als 50% der Gesamtimmission am
Messort aus.
Gruppe C: Summenexposition durch GSM-Felder unter 0,337, die
Summenimmission, verursacht durch andere Quellen liegt allerdings
über dem Durchschnitt aus allen Messungen.
Gruppe D: Summenexposition durch GSM-Felder unter 0,337, die
Summenimmission, verursacht durch andere Quellen liegt ebenfalls
unter dem Durchschnitt aus allen Messungen.
Anmerkung: Der Wert von 0,337 wurde als Grenze gewählt,
weil so ein relativ großer Sprung in
der gemessenen GSM-Exposition zwischen dem am stärksten exponierten
Hof in C und dem am
schwächsten exponierten Betrieb in B entsteht und außerdem
dann etwa gleich viele Höfe in Gruppe
A und B beziehungsweise C und D eingeordnet werden.
Am gegensätzlichsten exponiert sind gemäß dieser Einteilung
dann die Ställe von Gruppe A (12
Betriebe) und D (13 Betriebe). Diese Höfe sind somit besonders gut
für vergleichende
Untersuchungen geeignet, da verfälschende Ergebnisse durch Felder
von anderen Funkdiensten als
dem GSM-Mobilfunk besonders unwahrscheinlich sind.
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