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Volker Hartenstein  -  Roßhirtstraße 11  -  97 199 Ochsenfurt

 


BAYERISCHER LANDTAG

ABGEORDNETER VOLKER HARTENSTEIN


Signifikante Auswirkungen von Hochfrequenzfeldern
auf das Verhalten und die Gesundheit von Rindern

Die vom Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (StMLU) in Auftrag gegebene sog. "Rinderstudie" zeigt signifikante Auswirkungen von Hochfrequenzfeldern auf das Verhalten und die Gesundheit von Rindern auf..

Hierzu einige Beispiele:

· Liegezeiten und Zahl der Liegephasen (Stallbeobachtung)

Zwischen 0 Uhr und 4 Uhr liegen die Kühe der Gruppe A tendenziell weniger lang als die der Gruppe D. Gleichzeitig ist die Zahl der Liegephasen um so kleiner, je höher die GSM-Exposition) ist. "Der auffallende Befund aus Gruppe A zwischen Mitternacht und 4 Uhr zeigt, daß die Kühe das Aufstehen und Niederlegen scheuen."

· Auffälliges Verhalten (Stallbeobachtung)

Bei den exponierten Höfen/Tieren war im Vergleich zu den Nichtexponierten verstärkt auffälliges Verhalten (infolge erhöhter Erregungszustände) wie Nasenlehnen, Futterwerfen und Fußscharren feststellbar:

· Futteraufnahme (Weidebeobachtung)

"Die Futteraufnahme unterscheidet sich zwischen 10.30 Uhr und 12 Uhr sowie zwischen 14.30 Uhr und 16 Uhr. Die meisten Kühe der Kontrollgruppe beginnen nach Weideaustrieb Futter aufzunehmen, die meisten Tiere der Expositionsgruppe nehmen am Nachmittag Futter auf."

· Wiederkauverhalten (Weidebeobachtung)

Wiederkaufrequenz und Wiederkaudauer waren in den Gruppen A und B verglichen mit C und D hochsignifikant seltener und hochsignifikant kürzer.

· Cortisolkonzentration

Bei den Tieren der Gruppen A und B war die Cortisolkonzentration (nach einer ACTH-Gabe) nach 30 min hochsignifikant erhöht, bei denen der Gruppe C nur signifikant. Nach 4 Stunden war der Cortisolwert bei der Gruppe C wieder auf den ursprünglichen Wert gefallen. Die Cortisolkonzentrationen in den Gruppen A und B blieben dagegen bis zur letzten Probennahme (nach 4 Stunden) gegenüber dem Nullwert erhöht. D.h., "die Stimulation der Nebennierenrinde erfolgt in der Expositionsgruppe deutlicher und länger." Dieser Befund weist auf eine chronische Belastung hin.

· Missbildungen

"Im Untersuchungszeitraum wurden in 15 von 39 Betrieben 49 missgebildete Kälber geboren. In den letztlich untersuchten Betrieben lebten seinerzeit etwa 1000 Milchkühe, das entspricht bei der erhobenen Fruchtbarkeitslage etwa 1500 Geburten im Untersuchungszeitraum. Die Missbildungsfrequenz beträgt somit 3,27% und liegt damit weit über der Normalfrequenz von etwa 0,2 (RIECK,1972) bis 1,0% (de KRUIF,1998) in der Milchviehzucht. LEIPOLD veranschlagte 1983 0,2-3% bei 40-50% nicht erkannter Aborte von missgebildeten Kälbern." ...

"Die Zugehörigkeit zur Gruppe A erhöht das Risiko um das 4,6fache, zur Gruppe B um das 4,4fache und zur Gruppe C um das 3,4fache der Kontrollgruppe D."

· Aborte:

"Insgesamt wurden im Untersuchungszeitraum 87 Aborte im Zustand der fortgeschrittenen Trächtigkeit dokumentiert, davon fielen 33 Fälle auf 9 der 13 Kontrollbetriebe, 54 Aborte fanden in 12 der 25 Probandenbetriebe statt (s. Tabelle V.9.2.a)."
"Normale Frequenzen von Aborten in fortgeschrittener Trächtigkeit werden in Milchviehbeständen recht einheitlich mit etwa 2% (RADOSTITS, 1995) angegeben. Im vorliegenden Fall liegt die Frequenz bei 5,8% der angenommenen ca.1500 Trächtigkeiten deutlich über dem Normalwert."

Zahlreiche Einflussnahmen mit dem Ziel, die Ergebnisse abzuschwächen

Allein diese Ergebnisse sprechen bereits eine deutliche Sprache. Die Bilanz wäre jedoch noch viel eindeutiger ausgefallen, wenn es nicht zahlreiche Einflussnahmen mit dem Ziel abzuschwächen bzw. zu verwässern gegeben hätte.

Nicht zuletzt auch deshalb stellt das von der Pressestelle des StMLU am 30.11.00 über das Internet verbreitete Fazit: "Ein Gefährdungsszenario durch Mobilfunk ist nach Auswertung der Studie nicht erkennbar, aber auch nicht 100prozentig auszuschließen." nichts anderes als eine unverantwortliche Beschönigung dar. Es besteht dringender Handlungsbedarf!

Untermauert wird diese Bewertung durch folgende Kritikpunkte im Einzelnen:

1. Mitbeteiligung der Mobilfunknetzbetreiber an den Kosten der Studie

Das StMLU ermöglichte den Mobilfunknetzbetreibern eine Beteiligung an den Kosten der Studie zu 50% (400 000.- DM von 800 000.- DM, PM v. 30.11.00). Als Gegenleistung durften die Vertreter der Mobilfunkbranche

- Einfluss auf die Auswahl der Höfe nehmen und
- beim Abschlusskolloquium (Verfassung des Resümees) mit dabei sein (Abschlusskolloquium, Resümee v. 29.11.00)

2. Unqualifizierte oder gezielt falsche Auswahl der Höfe

"Die 38 Betriebe, die an der Studie teilnahmen, wurden zu etwa gleichen Teilen von den Mobilfunkunternehmen, vom Bayerischen Umweltministerium und von Haustierärzten benannt.", so heißt es im Kurzbericht, S. 8. Nach meinen Informationen waren es 14 von den Mobilfunkbetreibern und nur 5 von den Tierärzten. Über den Rest liegen mir nur vage Aussagen vor. Nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgte, wird nicht dargestellt. Auch ist unbekannt, wer welche Höfe eingebracht hat und wie lange die Anlagen jeweils schon installiert waren.
Mit dieser Verfahrensweise wurde den Mobilfunknetzbetreibern eine für eine solche Studie unerlaubte Einflussnahmemöglichkeit auf die zu erarbeitenden Ergebnisse eingeräumt. Kein Wunder, wenn nach Abschluss der Studie unter dem Druck der Wissenschaftler von Betrieben gesprochen wird, "die man sicherlich auch sorgfältiger hätte aussuchen können." (Kurzbericht, S. 18)

(Denkbar: Die Mobilfunkbetreiber könnten bevorzugt Höfe ausgewählt haben, in deren Nähe Sendeanlagen installiert sind, die in den entsprechenden Ställen hohe Feldstärken erzeugen. Allerdings erfolgte die Installation der Anlagen erst kurz vor Studien (Mess-)beginn. Die angesprochenen Höfe werden folglich der Gruppe mit hoher GSM Exposition (E bzw. A) zugeordnet. Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung wären jedoch allein aus zeitlichen Gründen (noch) nicht erkennbar. Das Gesamtergebnis würde entsprechend abgeschwächt.)

3. Veränderungen an manchen Anlagen während der Datenerhebungsphase

"Während der Untersuchungsphase nahmen die Mobilfunkbetreiber Veränderungen an manchen ihrer Anlagen vor."
Jeder, der schon einmal selbst Experimente durchgeführt hat, weiß, dass bei Versuchen, die ausgewertet werden müssen, die Rahmenbedingungen konstant zu halten sind. Für die Mobilfunkbetreiber unter der "Aufsicht" von Herrn Dr. Matthais Wuschek gilt dieser Grundsatz offensichtlich nicht. Aber natürlich heißt es abschließend: Die Ergebnisse der Nachmessungen (jeweils eine!) "führten jedoch zu keinen so gravierenden Feldstärkeveränderungen, dass die im Rahmen der ersten Messkampagne getroffenen Gruppeneinteilungen der Höfe in Frage gestellt werden mussten. Für keinen der 38 Betriebe ergab sich die Notwendigkeit einer Umgruppierung."

4. Unsachgemäße Einteilung der Höfe in vier Gruppen - Verfälschung der Ergebnisse

Die von Dr. Matthias Wuschek (IGU, München) zusätzlich zum Zwei-Gruppen-System (Expositionsgruppe und Kontrollgruppe) in Absprache mit dem StMLU mit der BEGRÜNDUNG, "eine noch etwas differenziertere Unterscheidung der Höfe bezüglich ihrer Exposition" (Teil 3, S. 26) vorzunehmen, vorgenommene Einteilung der Höfe in 4 Gruppen (Expositionsgruppen A und B sowie C und D ("Keine Zuordnung zu den Expositionsgruppen") (Kurzbericht, S. 4 und Teil 3, S. 26 und 27, s. Anlage 1) entpuppt sich bei genauer Betrachtung als eine massiv das Gesamtergebnis verfälschende Gruppenbildung.

. Besonders deutlich wird das bei den beiden Höfen Nr. 32 und 34 (s. Anlage 2). Bei Hof Nr. 32 ist die Summenexposition für den GSM-Anteil so hoch, dass eine Zuordnung zur Gruppe A erforderlich wäre. Da die die UKW/TV-Exposition am selben Ort jedoch überdurchschnittlich hoch ist, gehört der Betrieb nach Dr. Wuschek zur Gruppe B. D.h. der Hof mit der deutlich am höchsten Gesamtexposition aller 38 Betriebe, bei dem es sich gleichzeitig auch um einen Hof mit zahlreichen Aborten, Missbildungen und bestätigten Verhaltensauffälligkeiten handelt, findet bei einem Vergleich der dafür "besonders gut" geeigneten Gruppen A und D (Dr. Wuschek, Teil 3, S. 26 und Kurzbericht, S. 4) keine Berücksichtigung!

Wie sehr Herrn Dr. Wuschek offensichtlich daran liegt, nachzuweisen, dass die bei Hof Nr. 32 aufgetretenen Fehlgeburten, Anomalien und Verhaltensstörungen nicht auf eine GSM-Exposition zurückgeführt werden können, zeigt sich ergänzend in einer "Medienmitteilung der VIAG Euro Plattform AG und Mobilkom (Liechtenstein) AG" an das Liechtensteiner Volksblatt, veröffentlicht am 09.12.2000:

."Zu gleichen Teilen wurden die Bauernhöfe ausgesucht, die sowohl nah als auch weiter entfernt von Mobilfunkmasten lagen. Laut Prof. Matthias Wuschek, Fachhochschule Deggendorf, wurden auch "Problemfälle" untersucht, wie der Bauernhof von Josef Altenweger in Schnaitsee (Landkreis Traunstein). Er hatte in den vergangenen Jahren zahlreiche tote und missgebildete Rinder zu beklagen und machte zwei Mobilfunk-Sendeanlagen in der Nähe dafür verantwortlich. "Der Verdacht der Schädigung durch Mobilfunk ist auszuschliessen", so Wuschek. Die Rinder von Josef Altenweger waren in der Vergangenheit mehrmals Anlass für Spekulationen."...(Hervorhebungen, d. Verf.)

Es ist schon bemerkenswert, dass die beiden Mobilfunknetzbetreiber einen Fachmann für Messtechnik mit einer Schlussfolgerung zitieren, die ggfs. den beiden Wissenschaftlergruppen (LMU München, Uni Gießen) zugestanden hätte, von diesen jedoch gerade nicht ausgesprochen wurde.

Hof.-Nr. 34, der die zweithöchste Gesamtexposition aller 38 Höfe aufweist und bei dem in der Rinderherde ebenfalls zahlreiche Totgeburten aufgetreten sind, ordnet Dr. Wuschek in die Gruppe C ein ("Keine Zuordnung zur Expositionsgruppe")(entspricht im Zwei-Gruppen-System der Gruppe K), da die Summenexposition durch GSM-Felder unter einer von ihm mehr oder weniger willkürlich gezogenen Trennlinie und der Anteil anderer Quellen an der Gesamtexposition überdurchschnittlich hoch liegt.
D.h. bei beiden Gruppeneinteilungen (2 bzw. 4 Gruppen) werden die bei diesem Hof ermittelten Gesundheitsschäden und Verhaltensauffälligkeiten der Tiere der Kontrollgruppe K bzw. C ("Keine Zuordnung zur Expositionsgruppe") zugeordnet und verfälschen auf diese Weise wiederum in eklatanter Weise das Gesamtergebnis.

Auch die Gießener Wissenschaftler merken auf Grund der genannten Unzulänglichkeiten zur Gruppeneinteilung (Endbericht, S. 62) an:
"Die Berücksichtigung der Exposition in Form der Gruppeneinteilung war durch das Ministerium vorgegeben. Die Autoren dieses Teils der Studie sind der Auffassung, dass eine Auswertung unter Einbeziehung der tatsächlich gemessenen Expositionswerte bzgl. GSM und UKW/TV anstelle der Gruppeneinteilung angemessener gewesen wäre." (Hervorhebung, d. Verf.)

5. Fehlerhafte Zuordnung eines Betriebes (Hof Nr. 9)

Hof Nr. 9, von Herrn Dr. Wuschek im Vier-Gruppen-System der Gruppe C (("Keine Zuordnung zur Expositionsgruppe") zugeordnet, gehört auf Grund der mitgelieferten Daten (Teil 3, S. 17) in die Gruppe D (Gruppe mit der geringsten Gesamtimmission). (s. Anlage 2) . Nach Wuscheks fehlerhafter Zuordnung ist der Betrieb einem A/D-Vergleich entzogen!

(Hof Nr. 27 dagegen, bei dem die Summenexposition durch GSM-Felder und auch der Summenwert für die Gesamtexposition deutlich höher als bei Hof Nr. 9 liegen (s. Anlage 2) ist nach Dr. Wuschek der Kontrollgruppe K bzw. der Gruppe D ("Keine Zuordnung zur Expositionsgruppe") zugeordnet, da die Summenimmission, verursacht durch UKW und TV-Anlagen sowie das C-Netz unter dem Durchschnitt aus allen Messungen liegt. Auch hier wird die Hirnrissigkeit des Einteilungsverfahrens erneut deutlich.)

6. Unqualifiziertes oder absichtlich unsachgerechtes Vorgehen bei der Expositionsermittlung

Bei Hof Nr. 27 liegt der Messort, nicht wie meist üblich, in der Stallmitte sondern auf der Ostseite (Teil 3, S. 68) des Stalles. Auffällig ist in diesem Zusammenhang ferner, dass neun in dem Betrieb festgestellte GSM-Frequenzen nur zu einer relativ geringen Gesamtimmission führen. Meine Recherche führte Erstaunliches zu Tage: Ca. 200 m (nord-)westlich vom Hof Nr. 27 befindet sich ein ca. 40 m hoher Mast mit mehreren Mobilfunkanlagen. Der Stall ist auf der Westseite in der Mitte bis zur Stalldeckenoberkante von einem Erdwall umgeben, im nach Süd-Westen orientierten Seitenteil dagegen befinden sich (ebenfalls auf der Westseite) vier Fenster (s. Anlage 3). In diesem Raum traten in der Rinderherde mehrere Aborte auf.
Entgegen der Zielsetzung, die Expositionsbestimmung "an einem repräsentativen "Durchschnittsmesspunkt" (Hervorhebung, d. Verf.) durchführen zu wollen (Teil 3, S. 9), führte Dr. Wuschek die Messung an der der Sendeanlage abgewandten Ostseite im ´geschützten´ Mittelteil durch. Die Immissionswerte waren entsprechend niedrig.
Ein Hof , bei dem in dem Teil der Rinderherde, die sich im frei liegenden, stark exponierten Stallteil aufhielt/aufhält, mehrere Verwerfungen auftraten, konnte folglich durch Festlegung des Messpunktes auf der Ostseite des Stallmittelteiles, der auf Grund der örtlichen Gegebenheiten vor der Einwirkung der Hochfrequenzfelder nahezu völlig geschützt ist, unter Anwendung der fragwürdigen Wuschek´schen Zuordnungskriterien der Kontrollgruppe K bzw. Gruppe D ("Keine Zuordnung zur Expositionsgruppe") zugeordnet werden. Das Gesamtergebnis wird durch diese Vorgehensweise ebenfalls verfälscht.!

7. Abstimmungsverfahren zwischen Auftraggeber und Wissenschaftlern - Einflussnahme auf Textpassagen mit kritischem Inhalt

Die von den Wissenschaftlern beider Universitäten (Justus-Liebig-Universität Gießen und Ludwig- Maximilian-Universität München) ermittelten und zu Papier gebrachten Untersuchungsergebnisse sind einem Abstimmungsverfahren unterworfen worden, das nur als entwürdigend bezeichnet werden kann. Die Ergebnisse der Münchner Gruppe blieben dabei "im Kern" erhalten. Die Gießener Wissenschaftler wurden wiederholt zu Korrekturen und Weglassungen verpflichtet.

Auf eine diesbezügliche telefonische Rückfrage beim StMLU erklärte ein hochrangiger Mitarbeiter Anfang Dezember 2000: Wir haben nur gefordert, dass Daten und Aussagen übereinstimmen müssen.

Anhand eines Textvergleiches wird nachfolgend beispielhaft aufgezeigt, was das bedeutet:

· Beispiel: Mikronuklei

Die Gießener Wissenschaftler befassten sich u.a. mit den Mikronukleifrequenzen in Erythrozyten (MN/1000 Erys)(Endbericht S. 142). Mikronuklei (kleine Partikel, die während der Zellteilung entstehen) sind ein Indiz für Chromosomenbrüche und -aberrationen. Ein Anstieg der Mikronukleus-Frequenz zeigt morphologische Chromosomenanomalien an.

Die experimentell ermittelten Daten sind in beiden Versionen des Ergebis-Berichtes identisch.

Im erläuternden Text allerdings fehlt im offiziellen Endbericht eine entscheidende Passage.


Zur Korrektur zurückgewiesene Fassung Offizieller Endbericht
"Die Mikronukleifrequenzen der Gruppen A und B liegen über dem Mittelwert aller Tiere, die der Gruppen C und D liegen darunter, in der einfachen Varianzanalyse sind die Unterschiede zwischen Gruppen signifikant (p=0,0153), im Einzelvergleich der Gruppen ist allein der Unterschied zwischen der Gruppe B und D absicherbar (p<0,05)." (Hervorhebungen, d. Verf.) -


· Beispiel: Schwesterchromatidaustausche (SCE)

Ebenfalls von der Gießener Wissenschaftlergruppe wurden die sog. Schwesterchromatid-austausche ermittelt. Es handelt sich dabei um einen Austausch bestimmter Segmente in einem Chromosom. SCE-Austausche sind relativ leicht und kostengünstig durchführbar. Sie dienen der Erfassung des Risikos vererbbarer Schäden für die nachfolgende(n) Generation(en).

In beiden Ergebnis-Bericht-Versionen sind wieder die zu Grunde liegenden Daten identisch. Im offiziellen Endbericht erscheint jedoch eine wesentliche Passagen nicht, eine weitere ist inhaltlich abgeändert.

Zur Korrektur zurückgewiesene Fassung Offizieller Endbericht
"Hierbei werden in der Varianzanalyse statistisch hoch absicherbare Unterschiede (p<0,0001) zwischen der Probandengruppe A und den Kontrolltieren erkenntlich. Getragen werden diese Ergebnisse durch einige Betriebe, die eine weit über dem Mittelwert liegende SCE-Frequenz aufweisen." ((Hervorhebungen, d. Verf.)) -

Im nachfolgenden Teil findet der BVD-Einfluss Berücksichtigung. Dort heißt es:

"In der weiterführenden statistischen Analyse dagegen ergeben sich für den BVD-Effekt auf die SCE-Frequenzen hochsignifikante Einflüsse (p=0,000000), ebenfalls ist die Zugehörigkeit zur Expositionsgruppe A (p=0,0000) von Bedeutung, sodaß von Effekten der Befelderungsqualität auf die SCE-Frequenz ausgegangen werden kann." "Bei der Betrachtung der SCE-Frequenzen der BVD-Betriebe ohne Berücksichtigung der Gruppeneinteilung finden sich zwei deutlich voneinander getrennte Untergruppen, eine mit geringer Feldbeaufschlagung (<1‰) und eine mit hoher Feldbeaufschlagung (>3,75‰), hierbei finden sich SCE-Frequenzen von 8,63±1,44 bei den 18 Tieren mit niedriger Feldbeaufschlagung, 11,08±1,41 SCE/Metaphase bei 11 Tieren mit hoher Feldbeaufschlagung. Dies bedeutet, daß Tiere aus BVD-Betrieben mit hoher Feldbeaufschlagung signifikant höhere SCE-Frequenzen aufweisen, als solche mit niedriger Feldbeaufschlagung (p=0,0056).Deswegen kann nicht ausgeschlossen werden, daß es unter GSM-Einfluß zu einer Verstärkung der primär von BVD verursachten Steigerung der SCE-Frequenz kommt." (Endbericht S. 148)

· Beispiel: Metaphasenkinetik

Durch Untersuchungen der sog. M1, M2 und M3 kann ein relativer Vergleich der Zellteilungsgeschwindigkeit vorgenommen werden. Ein hoher M1-Anteil weist auf eine erheblich reduzierte Fähigkeit der Zelle zur Teilung hin.

Die ermittelten Daten sind wieder in beiden Versionen identisch. Im Endbericht wird jedoch gegenüber der Vorgänger-Version eine deutliche Abschwächung in der Bewertung vorgenommen.

Zur Korrektur zurückgewiesene Fassung Offizieller Endbericht
"Aus der Tabelle 6.3 b wird ersichtlich, daß es in den Gruppen A und B bei annähernd gleichem Mittelwert und gleicher Standardabweichung eine Verschiebung der Anteile von M1 zu M2 und M3 zugunsten von M1 gibt, während in der Gruppe C eine Annäherung an die Kontrollgruppe D bemerkbar wird. Die Unterschiede sind in der einfachen Varianzanalyse statistisch hoch absicherbar, d.h. zunächst, daß in den Expositionsgruppen eine herabgesetzte Teilungsfähigkeit der Blutlymphozyten zu verzeichnen ist. In der erweiterten statistischen Analyse werden diese Ergebnisse hochsignifikant unterstrichen (p=0,00000)." (Hervorhebungen, d. Verf.) "In den Gruppen A und B besteht im Vergleich zur Gruppe D eine Erhöhung des Anteils an M1, während in der Gruppe C diese Steigerung erheblich geringer ausfällt. Die Unterschiede sind statistisch absicherbar (A:D p<0,001; B:D p<0,001; C:D p=0,042), d.h. zunächst, daß in den Expositionsgruppen eine herabgesetzte Teilungsfähigkeit der Blutlymphozyten zu verzeichnen ist." (Endbericht S. 149)

· Beispiel: Missbildungen

Beide Versionen unterscheiden in folgender Beurteilung:

Zur Korrektur zurückgewiesene Fassung Offizieller Endbericht
"Zur eigentlichen pathologisch-anatomischen Untersuchung kam aus verschiedenen Gründen nur ein geringer Anteil von mißgebildeten Kälbern, obwohl Abholung und Untersuchung angeboten waren. Dies führt dazu, daß für die Diagnostik und Beschreibung innerhalb des Berichtes nur die Leitmerkmale aufgeführt werden und beispielsweise Herz-oder Gehirnmißbildungen, die sicherlich auch vorhanden waren, keine Erwähnung finden." (Hervorhebung, d. Verf.) "Zur eigentlichen pathologisch-anatomischen Untersuchung kam leider nur ein geringer Anteil von mißgebildeten Kälbern, obwohl Abholung und Untersuchung angeboten waren." (Endbericht S. 165)

Zur Korrektur zurückgewiesene Fassung Offizieller Endbericht
"Aus der Tabelle V.9.1 b ist zu ersehen, daß das Risiko der Geburt eines mißgebildeten Kalbes in einem BVD-Betrieb 8fach höher ist, als in einem Nicht-BVD-Betrieb. Im Vergleich zum Fleckvieh liegen die Risiken für die Geburt von mißgebildeten Kälbern in den Rassen Rotbunt, Schwarzbunt und Fleckvieh um den Faktor 0,15, 0,3 und 0,29 niedriger. Die Zugehörigkeit zur Gruppe A erhöht das Risiko um das 4,6fache, zur Gruppe B um das 4,4fache und zur Gruppe C um das 3,4fache der Kontrollgruppe D.Damit ist festzustellen, daß der BVD-Einfluß für das Auftreten von Mißbildungen von entscheidender Bedeutung ist. Desweiteren ist der Einfluß der Gruppenzugehörigkeit erkennbar." "Aus der Tabelle V.9.1 b geht hervor, daß das Risiko der Geburt eines mißgebildeten Kalbes in einem BVD-Betrieb 8fach höher ist, als in einem Nicht-BVD-Betrieb. Im Vergleich zum Fleckvieh liegen die Risiken für die Geburt von mißgebildeten Kälbern in den Rassen Rotbunt, Schwarzbunt und Fleckvieh um das 6 - 3fache niedriger, wobei das Risiko für die Rasse Schwarzbunt auf Grund des 95%-Konfidenzintervalls nicht signifikant ist.. Die Zugehörigkeit zur Gruppe A erhöht das Risiko um das 4,6fache, zur Gruppe B um das 4,4fache und zur Gruppe C um das 3,4fache der Kontrollgruppe D.Damit ist festzustellen, daß der BVD-Einfluß für das Auftreten von Mißbildungen in der Studie von entscheidender Bedeutung ist. Ein Einfluß der Expositionsgruppenzugehörigkeit läßt sich nicht zweifelsfrei ableiten. (Endbericht S. 167/168)   -



8 Fotos von Missbildungen/Anomalien - Verbot der Veröffentlichung

Von einer ganzen Reihe zu Tage getretener Missbildungen/Anomalien existieren Fotos, die teilweise von den Landwirten selbst oder den Haustierärzten stammen. Das StMLU wies die Veröffentlichung zurück. Man wollte kein Gruselkabinett!

9 Abschlusskolloquium - Resümee verändert

Am 29.11.00 haben die beiden Wissenschaftlergruppen ihre Ergebnisse anlässlich des Abschlusskolloquiums im StMLU vorgestellt und mit folgendem Teilnehmerkreis diskutiert:
Prof. Dr. Abelin/Universität Bern, Prof. Dr. Käs/Bundeswehrhochschule Neubiberg, Prof. Dr.
Klee/LMU München, Prof. Dr. Kreienbrock/Universität Hannover, Prof. Dr. Löscher/Universität Hannover, Frau Dr. J. Brix/Bundesamt für Strahlenschutz Neuherberg, Vertreter der Mobilfunkbetreiber: Deutsche Telekom MobilNet GmbH, E-Plus GmbH, Mannesmann Mobilfunk GmbH, VIAG Interkom GmbH, sowie Vertreter des StMAS, des StMLU und des LfU.

Nach Auskunft von Teilnehmern an diesem Gespräch stimmt die veröffentlichte Fassung des Resümees in zwei Punkten nicht mit der getroffenen Absprache über ein:

Unter Spiegelstrich 2 heißt es in der veröffentlichten Fassung:

"Nachträglich und nicht mehr rückgängig zu machen stellte sich bei der vorgelegten Studie heraus, dass bei der Auswahl der Betriebe verschiedene Confounder (=Einflußgrößen), wie z.B. Rinderrassen, die Rinderviruserkrankung BVD und die geographische Lage, zu wenig berücksichtigt worden sind. Diese Größen haben die Ergebnisse stark beeinflußt."
Vereinbart worden war: "Diese Größen können die Ergebnisse beeinflusst haben."

Nach Auskunft derselben Teilnehmer wurde der wichtigste Punkt in der veröffentlichten Fassung völlig weggelassen. Er lautete:

"Wegen dieser Ergebnisse besteht kein Anlass, bezüglich des Einflusses elektromagnetischer Felder Entwarnung zu geben."


Überarbeitet am 12.02.01


Volker Hartenstein

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