Fachbereich Finanzen / Wirtschaft / Soziales
"Grundsicherung im Alter" ist Etikettenschwindel Daniel Kreutz In der herrschenden Renten-Diskussion ist immer wieder von einer "sozialen Grundsicherung im Alter" die Rede. Es wird suggeriert, dabei handele es sich um eine Maßnahme zur wirksamen Bekämpfung von Altersarmut. Die Schaffung einer solchen "Grundsicherung im Alter" erscheint daher als ein "positives" Reformelement, das zumindest die schlimmsten Auswirkungen der beabsichtigten Senkung des GRV-Rentenniveus kompensieren könne. Vor diesem Irrtum ist zu warnen. Über die Schaffung einer "bedarforientierten sozialen Grundsicherung" wird in Deutschland seit Mitte der 80er Jahre diskutiert. Die aus dieser Diskussion hervorgegangenen Konzepte belegen bei aller Verschiedenheit im Einzelnen, dass dabei insbesondere auch das Ziel einer deutlichen Verbesserung des unzureichenden Mindestsicherungsniveaus der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) im Mittelpunkt steht. Diese Zielsetzung ist unvermeidliche Folge der langjährigen Kritik an dem Umstand, dass das Sozialhilfeniveau infolge wiederholter sparpolitischer Eingriffe so weit abgesunken ist, dass die Zielsetzung des BSHG, "die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht", verfehlt wird. Sachverständige haben wiederholt darauf hingewiesen, dass das Regelniveau der Sozialhilfe um bis zu 30% zu niedrig sei. Gefordert wird daher u.a. eine zeitgemäße Neubestimmung des "sozio-kulturellen Existenzminimums" als Grundlage des tatsächlich zu deckenden Bedarfes. Die Bundesregierung hat dagegen frühzeitig deutlich gemacht, dass sie einer "Grundsicherung im Alter" das gegebene Niveau der Sozialhilfe zu Grunde legt. Damit aber wird das Reformprojekt "Grundsicherung" einer tragenden konzeptionellen Säule beraubt, nämlich eines Leistungsniveaus, dass als wirksamer Schutz vor Einkommensarmut und dadurch bedingte soziale Ausgrenzung gelten kann. Die Umetikettierung des heutigen Sozialhilfeniveaus zum künftigen "Grundsicherungs"niveau zementiert damit gerade eines der gravierendsten Probleme, zu dessen Lösung das Reformprojekt "bedarfsorientierte soziale Grundsicherung" entwickelt worden war. Während die sozialreformerischen Konzepte auf eine Weiterentwicklung des sozialen Mindestsicherungssystems (Sozialhilfe) für alle einkommensarmen Menschen zielten, focussiert die Bundesregierung (bereits mit dem Koalitionsvertrag 1998) die "Grundsicherung" ausschließlich auf den Personenkreis der älteren Menschen und damit auf den Personenkreis, der unter allen Altersgruppen am geringsten von Einkommensarmut betroffen ist. Damit knüpft sie scheinbar an Diskussionen der 80er Jahre über die "schrittweise" Einführung einer sozialen Grundsicherung an, wo - je nach interessenpolitischem Schwerpunkt - als "erster Schritt" eine Grundsicherung bei Erwerbslosigkeit (z.B. einige Gewerkschaften) oder im Alter (z.B. Graue Panther/Trude Unruh) gefordert wurde. Die Einführung einer Grundsicherung mit deutlich verbessertem Leistungsniveau
nur für einen (kleinen) Teil der Armutsbevölkerung würde
allerdings unvermeidlich auf erhebliche Gerechtigkeits- und damit Legitimierungsprobleme
stoßen. Es ist nicht begründbar, warum etwa bedürftige
alte Menschen erheblich besser gestellt werden sollen als Indem aus Regierungskreisen die Erwägung, bedürftigen alten
Menschen die Inanspruchnahme von Sozialhilfe dadurch zu erleichtern, dass
auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Kinder verzichtet wird und
die einmaligen Leistungen pauschaliert werden, als "Grundsicherung"
verkauft wird, wird der bisherige Reformbegriff "Grundsicherung"
inhaltlich Überdies sollte nicht übersehen werden, dass die beabsichtigte
Absenkung des Rentenniveaus einen gleichsam "sachzwangartigen"
Druck zu einer weiteren Absenkung des Niveaus der Hilfe zum Lebensunterhalt
entfalten wird. Denn zwischen Renten- und Sozialhilfeniveau besteht zwar
kein gesetzliches, aber doch ein faktisches ("moralisches")
Abstandsgebot, das sich aus dem "Vorrang" der Sozialversicherung
vor der Sozialhilfe herleitet. Wenn es sich auch mit dem zukünftig
abgesenkten Rentenniveau noch "lohnen" soll, möglichst
langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert zu sein,
müssen damit im lebenswirklichen Regelfall Renteneinkommen erzielt
werden, die oberhalb des Zweifelsfrei würde ein Verzicht auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Kinder eine wesentliche Ursache der Nicht-Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch alte Menschen beseitigen und ist in so weit positiv zu bewerten. Aber nochmals: Mit dem sozialreformerischen Projekt einer bedarfsorientierten Grundsicherung hat eine derartige sozialhilferechtliche Verbesserung für einen kleinen Teil der Armutsbevölkerung nichts zu tun! Daniel Kreutz
> In der herrschenden Renten-Diskussion ist immer wieder von einer In diesem Punkt sind wir unterschiedlicher Meinung. Um Wenn ich das richtig sehe, sind zwei wesentliche Argumente: Es ist richtig, dass in das Niveau der Grundsicherung nicht Die Schaffung einer solchen Grundsicherung stoesst aber auf Nachdem die Grundsicherung im Alter eingefuehrt waere, meine Waere, haette, koennte: Die Bedarfsorientierte Grundsicherung im Darueber hinaus waere aber ein Grundsicherungsmodell in Form Mit solidarischen Gruessen |