BUND Schleswig-Holstein
Lerchenstraße 22
24103 Kiel
An
das Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 100149
38201 Salzgitter
per e-mail: info@bfs.de
3.2.2001
Stellungnahme zu den fünf geplanten, neuen Atomanlagen in S-H
Hier: Beteiligung des BUND S-H
Hinweis: Stellungnahme für die 3 Atomanlagen an der Unterelbe
bis zum 5.1.2001
Stellungnahme für die 2 Atomanlagen in der Elbmarsch bis zum 12.1.2001
Das Bundesamt für Strahlenschutz als federführende Behörde
hat die § 29 Verbände aufgefordert, sich an der Umweltverträglichkeitsprüfung
für die beantragten Atommülllager
zu beteiligen.
Der BUND S-H lehnt eine Mitwirkung ab.
Begründung:
1. |
Die vom BfS eingeräumten Fristen (für die
Anlagen an der Unterelbe bis zum 28.12.2000 mit Schreiben vom13.12.2000
(verlängert mit Schreiben vom 15.12.2000 auf den 5.1.2001), für
die Anlagen in der Elbmarsch bis zum 12.1.2001 (mit Schreiben vom
21.12.2000) sind wegen der Feiertage derart kurz bemessen, daß
von einer gewollten, inhaltlich intensiven Mitwirkung der Verbände
nicht die Rede sein kann. |
2. |
Das BfS hat entschieden, die Genehmigung der beantragten
Atommülllager nach § 6 statt nach § 7 AtG durchzuführen.
Damit werden die Mitwirkungsrechte der Betroffenen und Beteiligten
eingeschränkt. Das BfS hat sich für diese Vorgehensweise
entschieden, weil die Länder Bayern und Baden-Württemberg
sich gegen Standort-Zwischenlager ausgesprochen haben. Um das Genehmigungsverfahren
zu beschleunigen, wurde die Beteiligung der Länder vereitelt,
und dadurch die Mitwirkungsrechte der § 29 Verbände in SH
verkürzt. |
3. |
Das BfS hat entschieden und verschiedentlich zugesagt,
Scoping-Termine durchzuführen. Auch wenn die Anschreiben, mit
denen die UVP-Unterlagen der Antragsteller an die § 29-Verbände
verschickt wurden, den Anschein erwecken sollen, es handele sich dabei
um ein Scoping-Verfahren, so widerspricht der BUND dieser Auffassung:
von einer frühzeitigen Klärung des Untersuchungsrahmens
(Gegenstand, Methoden, Umfang) kann keine Rede sein, schon gar nicht
mit der erbetenen schriftlichen Stellungnahme. Insoweit sieht der
BUND sein Recht auf Beteiligung als nicht eingelöst an. |
4. |
Die von den Antragstellern vorgelegten UVU sind ausgesprochen
oberflächlichen Inhalts und berücksichtigen die grundlegenden
Umweltauswirkungen durch die geplanten Atomanlagen (Weiterbetrieb
der AKWs, Produktion weiteren Atommülls, Nichtexistenz eines
Atommüllendlagers) nicht einmal am Rande. Hier Abhilfe zu schaffen
ist in der Kürze der Zeit mit einer schriftlichen Äußerung
nicht leistbar. |
5. |
Es geht der Bundesregierung (und den Antragstellern)
allein darum, die Zwischenlager möglichst schnell zu errichten,
weil sich dadurch die offensichtlichen Probleme mit der Beseitigung
des Atommülls für eine kurze Zeit vertuschen lassen: eine
Entsorgung gemäß § 9a AtG kann nicht nachgewiesen
werden, die Entsorgungsvorsorgegrundsätze aus dem Jahr 1979 erfüllen
nicht die Anforderungen des § 9a AtG. Dies wird sogar im Koalitionsvertrag
zwischen SPD und B90/Die Grünen bestätigt, wo es heißt:
"Das Entsorgungskonzept der alten Bundesregierung ist gescheitert."
Die neue Bundesregierung hat diese Situation bis heute nicht ändern
können. Sie hat lediglich eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung
von Grundsätzen, welche Anforderungen an ein Endlager zu stellen
seien, eingesetzt und will - unter der Annahme, es werde schon rechtzeitig
ein Endlager vorhanden sein - durch das Propagieren von Standortzwischenlagern
und deren Anerkennung als Entsorgungsvorsorgenachweis den AKW-Betreibern
die derzeit bestehenden Probleme mit dem Atommüll vom Hals schaffen:
kontaminierte und nicht durch Realtests abgesicherte Transportbehälter,
Auslaufen der WAA-Verträge, Einsturzgefahr in Morsleben, Moratorium
für Gorleben. Ziel von Betreibern und Bundesregierung ist es
letztlich, den Weiterbetrieb der AKWs zu ermöglichen, obwohl
weltweit kein Atommüllendlager existiert. Zu diesem Ansinnen
- noch dazu in dem vorgesehenen verkürzten Beteiligungsverfahren
- wird der BUND S-H nicht seine Hand reichen. |
6. |
Die groben Mängel in den vorgelegten UVU wird der
BUND S-H, zusammen mit anderen EinwenderInnen, auf dem Erörterungstermin
vorbringen. |
Der BUND S-H lehnt es ab, seinen Sachverstand zu diesem Zeitpunkt einzubringen,
und wird sich nicht an der offenbaren Hektik des Genehmigungsverfahrens
beteiligen.
i. A. Karsten Hinrichsen
atompolitischer Sprecher des BUND S-H
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