Presseinformation
Bonn, Brunsbüttel, 28.02.02
BBU erstattet Strafanzeige gegen Verantwortliche des HEW-
Atomkraftwerkes in Brunsbüttel / Schleswig-Holstein wegen
Explosions-Störfall im Dezember 2001 / Sofortige AKW-Stillegung
gefordert
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. hat
wegen des
obengenannten Vor-falles Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen der
HEW gestellt (s. Anlage).
Die Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen gesetzliche
Bestimmungen des Atom-Gesetzes richtet sich gegen alle
Verantwortlichen des HEW-Atomkraftwerkes Brunsbüttel; dazu gehören
in
erster Linie die Werksleitung, aber zu prüfen ist u. E. auch die
Mitverantwortung des Vorstandes bzw. evtl. des Aufsichtsrates der HEW.
Dieser erschreckende Vorfall deutet evtl. daraufhin, daß HEW
als
Mitunterzeichner des sogenannten Atomkonsenses/Atomausstieg und
der
vereinbarten Restlaufzeit für AKW Brunsbüttel bis 2009, es
mit evtl.
Sicherheitsfragen nicht mehr so genau nehmen zu müssen !
Auch das Verhalten der En-BW bezüglich der Skandalfälle im
AKW
Philippsburg könnte ein Indiz dafür sein, Sicherheitsfragen
weniger
ernst zu nehmen, denn es gibt ja die "als vorrangig angesehene
Restlaufzeit" !
Der BBU mit seinen 150 angeschlossenen Bürgerinitiativen mit ca.
150.000
Mitgliedern fordert deshalb das Bundes-Umwelt-Ministerium sowie das
Landesfach-Ministerium für Energie und Finanzen auf, der HEW die
sofortige Betriebs-Erlaubnis wegen mangelnder Zuverlässigkeit und
Fachkunde zu entziehen, bevor es womöglich noch zu größeren
Schlampereien mit unab-sehbaren Störfallfolgen kommen kann ! D.h.,
wir
fordern die sofortige Stillegung !
BBU e.V., Bonn
(Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied und Atompolitischer Sprecher)
Anlage: Strafanzeige
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Anlage:
An
die Staatsanwaltschaft
beim Amtsgericht Itzehoe
Itzehoe
Bonn, 28.02.02
Per Fax 04821-661777
Strafanzeige gegen Werksleitung, Vorstand und Aufsichtsrat des
HEW-Atomkraftwerkes in Brunsbüttel / Explosions-Störfall im
Dezember 2001
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren !
Unter Bezug auf diverse Medienmeldungen u.a. Frankfurter
Rundschau v.
28.02.02 "Störfall von Explosion verursacht" sowie SZ
v. 28.02.02
"Trittin wirft Betreibern Verzögerung vor" erstatten
wir hiermit
Strafanzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen gesetzliche
Bestimmungen des Atom-Gesetzes und evtl. auch der
Strahlen-Schutz-Verordnung.
Begründung: Obwohl am 14.12.01 während des Reaktor-Betriebes
der
Druck im
Reaktorbehälter gestiegen und Dampf entwichen war, sperrte man
einfach
diesen Bereich ab und sah das Problem als erledigt an! Erst 3 Tage
später wurde der Vorfall an das Ministerium für Energie und
Finanzen
gemeldet. Aufgrund von Unstimmigkeiten, langen Diskussionen und
Drohung (seitens des Fachministeriums) die Anlage per Anordnung
herunterfahren zu lassen, hat die HEW eine Inspektion durch die
Behörde und den TÜV ermöglicht.
Dabei, d.h. am 18.02.02 stellte sich heraus, daß eine Rohrleitung
des
Reaktor-Druckbehälters über eine Länge von 2 - 3 m zerborsten
war, und
die Ursache vermutlich eine Wasserstoff-Explosion war! Die Kühlleitung
mit 10 cm Durchmesser war in ca. 25 Trümmerstücke zerrissen
und lagen
im Umkreis der Bruchstellen. Durch diese Leitung wird beim
Herunterfahren des Reaktors Kühlwasser an den Reaktorkern
herangeführt.
Aufgrund der Tatsache, daß u.E. und lt. Medienmeldung HEW
versucht hat
eine amtlich für notwendige Inspektion zu verhindern bzw. zu
verzögern,
entsteht der Verdacht, daß HEW nicht die notwendige Zuverlässigkeit
und Fachkunde hat, die für einen AKW-Betreiber nach §7 des
Atom-
Gesetzes gesetzlich vorgeschrieben ist, so daß diese Genehmigung
sofort zurückgenommen werden müßte!
Wir beantragen, die sofortige Aufnahme Ihrer staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen und erbitten baldmöglichste Mitteilung des Aktenzeichens,
sowie zur gegebenen Zeit das Ermittlungs-Ergebnis.
BBU e.V., Bonn
(Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied und Atompolitischer Sprecher)
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