Der KV Lüchow-Dannenberg beantragt eine Sonder LDK
und eine Sonder BDK zum Atomausstieg

Der Kreisverband Lüchow - Dannenberg ist der festen Überzeugung, daß in der Partei unverzüglich eine Diskussion zur Atompolitik beginnen muß. Das Ergebnis dieser Diskussion muss

auf einer Sonder - BDK als verbindliche Position für die Partei beschlossen werden. Wir wollen, daß dieser Beschluss gefasst wird, bevor die Bundesregierung den Atomausstieg gesetzlich regelt.

Der KV Lüchow - Dannenberg hat daher folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.

Der Kreisverband Lüchow - Dannenberg beantragt beim Landesverband Niedersachsen die Einberufung einer Sonder - LDK zu dem Thema Atompolitik

Der Kreisverband Lüchow - Dannenberg stellt zu dieser LDK folgende Anträge:

- Einberufung einer außerordentlichen Bundesversammlung zu dem Thema Atompolitik

- Verabschiedung eines Antragstextes für die außerordentliche Bundesver- sammlung


Begründung:

Wir halten weiterhin den sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie gesellschaftspolitisch für durchsetzbar sowie energiepolitisch und technisch für machbar. Wir werden alle Bemühungen der Anti - Atom - Bewegung, diesem Ziel näher zu kommen, unterstützen. Dennoch begrüßen wir angesichts der realpolitischen und rechtlichen Situation das in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Programm zum schnellstmöglichen und unumkehrbaren Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie. Allerdings lassen die nach dem Abschluss der Koalitionsvereinbarung bekanntgewordenen Verhandlungsergebnisse sowie die dazu von Regierung, unserer BT-Fraktion und dem Bundesvorstand abgegebenen Stellungnahmen erhebliche Zweifel an der Durchsetzung des Ausstiegskonzeptes aufkommen.

Wir halten es für notwendig, das sowohl die Bundespartei, als auch die BT-Fraktion deutlich (eine wirklich "Grüne") Position bezieht und nicht andauernd versucht mit ihren Positionen die Ergebnisse der Verhandlungen auf Regierungsebene vorwegzunehmen.

Wir sind bereit uns in dieser Frage der Betriebsdauer auf einen fairen Kompromiss einzulassen. Bei der Positionsbestimmung für einen solchen Kompromiss gehen wir davon aus, daß die Atomkraftwerke nach 19 Jahren abgeschrieben sind und dann für die Betreiber ein verlustfreier Ausstieg möglich ist. Wir wollen also die Restlaufzeit der einzelnen AKW´s auf den Zeitraum der jeweiligen Abschreibung festlegen. Die jüngsten AKW´s haben heute eine Betriebszeit von 11 - 13 Jahren, dies bedeutet also, daß das letzte AKW im Jahr 2008 abgeschaltet werden muß.

Außer durch den Betrieb der AKW´s ( innerhalb der oben beschriebenen Restlaufzeit ) darf durch diese Technologie kein weiterer Atommüll produziert werden, dies bedeutet zum einen das sofortige Verbot der Wiederaufarbeitung von Atommüll, zum anderen, daß die PKA in Gorleben nicht den Betrieb aufnimmt.

Die Restlaufzeiten der AKW´s und das Verbot der Wiederaufarbeitung von Atommüll muß gesetzlich festgeschrieben werden, ferner muß der Förderzweck gestrichen und die Deckungsvorsorge erhöht werden.

Ein beschlussfähiges Konzept zur Endlagerung kann es erst nach einer unanfechtbaren, gesetz- lichen Festschreibung des Atomausstieges geben. Die Erkundung des Salzstockes von Gor-leben für ein Endlager ist umgehend zu unterbrechen. Insgesamt gehen wir weiter davon aus, daß nur ein Endlager für alle atomaren Abfallarten ausgewiesen werden soll. Daher darf das Endlager Schacht Konrad nicht in Betrieb gehen.

Der Bau von neuen standortnahen Zwischenlagern zur Vermeidung von Transporten nach Gorleben und Ahaus kann genehmigt werden, wenn die Restlaufzeiten und das Verbot der Wiederaufarbeitung gesetzlich festgeschrieben sind. Gleiches gilt für die Genehmigung von Atomtransporten.

 

2.
Der Kreisverband Lüchow - Dannenberg beantragt beim Bundesverband die Einberufung einer Außerordentlichen Bundesversammlung zu dem Thema Atompolitik.

 

Begründung:

 

Wie bei 1. .

 

Wir bitten alle niedersächsischen Kreis- und Ortsverbände uns bei unserem Antrag 1. zu unterstützen und entsprechende Beschlüsse so schnell als möglich zu fassen. Nach der gültigen Satzung des Landesverbandes muß eine LDK einberufen werden, wenn dieses von 5 Kreisverbänden beantragt wird.

Wir bitten die Kreisverbände in den anderen Landesverbänden entsprechende Beschlüsse zu fassen. Nach der gültigen Bundessatzung muß eine BDK einberufen werden, wenn:

- 3 Landesverbände

- 1/10 der Kreisverbände

- 1/10 der Mitglieder

dies beantragen.

 

Wir bitten alle Kreisverbände uns bei unserem Antrag 2. zu unterstützen und hier ebenfalls entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Wir bitten alle Mitglieder von Bündnis90/Die Grünen entsprechende Anträge an ihre OV´s, KV´s, LV´s und an den Bundesverband zu richten.

 

Kopien der Beschlüsse von Kreis- und Landesverbänden bitte an

Werner Hesse
OT.Volzendorf 13
29485 Lemgow

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